Europawahl 2024 - Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 55. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses betrug bei der letzten Wahl für die Mitglieder der Wahlvorstände 40,00 € pro Tag. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhielten die 1. Wahlvorsteher und die Schriftführer je 50,00 €/Tag.
Lt. folgendem Auszug aus der Europawahlordnung (EuWO) wird für die Vorsitzenden gemäß § 10 ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € und die übrigen Mitglieder von je 25,00 € als Auslagenersatz gewährt.
Wegen dem Interesse an einer ordentlichen Durchführung der Wahl möchte die Gemeindeverwaltung auch bei dieser Wahl dem 1. Wahlvorsteher und dem Schriftführer ein Erfrischungsgeld von 50,00 € pro Tag und den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld von 40,00 € pro Tag zahlen. Der Differenzbetrag wird von der Gemeinde Oerlenbach übernommen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt dem 1. Wahlvorsteher und dem Schriftführer ein Erfrischungsgeld von 50,00 € pro Tag und den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld von 40,00 € pro Tag zu zahlen.
Den gemeindlichen Bediensteten wird ein Stundenausgleich in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Zeit gewährt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 07:29 Uhr