Veränderung der Verkehrsverhältnisse - Untere / Obere Dorfstraße / Domstraße, Ortsteil Rottershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeindeverwaltung liegt unten angehängter schriftlicher Antrag vor, welcher von 23 Personen (Anlieger) unterzeichnet wurde.






Zur besseren Übersicht wird der betroffene Bereich hier nochmals näher dargestellt.


Zunächst gilt festzustellen, dass die betroffene Straße im Zuge der Dorferneuerung Rottershausen im Jahr 2011 saniert wurde und teilweise durch staatlich geförderte Programme finanziert wurde. Hier bestand eine zeitliche Fördermittelbindung, welche nach Rücksprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung jedoch abgelaufen ist (siehe Email unten).

Zwischenzeitlich wurde die Deutsche Telekom bzw. GlasfaserPlus angeschrieben, um herauszufinden, welche Bereiche im Zuge des Glasfaserausbau betroffen sein werden.
Den mündlichen Darstellungen von Telekom-Mitarbeitern zufolge, werden jedoch übliche Verlegemethoden verwendet, die zur Folge haben dürften, dass lediglich max. 1 m breite Ausbauten vorgenommen werden.
Das wiederum hätte zur Folge, dass die Mehraufwendungen finanziell anderweitig getragen werden müssten.
Fest steht, dass es sich um einen sehr kurzen gepflasterten Bereich handelt (ca. 60 m Länge), der nach Rücksprache mit früheren Mandatsträgern bewusst, im Sinne der Aufwertung des Ortszentrums, derart gestaltet wurde.
Unabhängig von der Finanzierung der gewünschten Maßnahme hat sich die Verwaltung mit verschiedenen Fachbehörden bzgl. des geäußerten Wunsches in Verbindung gesetzt.
Einerseits wurde die Polizei Bad Kissingen um Stellungnahme (auch hinsichtlich der Unfallgefahr) gebeten, andererseits das Landratsamt Bad Kissingen (Umweltschutz – rechtlichen Immissionsschutz).
Die Landespolizei Bad Kissingen hat wie folgt geantwortet:

Der Immissionsschutz schlug zunächst eine Geschwindigkeitsreduzierung von regulär 50 km/h innerorts auf 30 km/h vor. Hier gilt jedoch festzustellen, dass diese Reduzierung bereits vorhanden ist. 

Weiterhin stellte der Immissionsschutz fest, dass gem. 16. BImSchV, § 2 I Nr. 3 tagsüber 64 Dezibel (A) und nachts 54 Dezibel (A) zulässig seien. 
Unter weiterer Betrachtung des geringen Verkehrs (diverse Umgehungsstraßen vorhanden, keine in unmittelbarer Nähe vorhandenen Gewerbebetriebe (hier werden max. 100 m Nähe betrachtet) ist von Seiten des Immissionschutzes keine behördenseitige Messung angezeigt.
Sollten die Antragssteller eine Messung eines anerkannten Instituts durchführen lassen wollen, müsste dies auf eigene Kosten geschehen.
Der Immissionsschutz als auch die Gemeindeverwaltung raten davon jedoch ab, da die Kosten wohl nicht in einem angemessenen Verhältnis zum entstehenden Ergebnis stehen werden.
Die Gemeindeverwaltung geht zwar davon aus, dass eine Asphaltierung geringere Immissionen verursachen könnte, jedoch ist die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte durch den vorhandenen Pflasterbelag auch sehr unwahrscheinlich.
Auch das Staatliche Bauamt teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass Lärmmessungen für die Beurteilung des Straßenlärms in rechtlicher Hinsicht nicht verwertbar sind.

Anmerkung: 
Die Umsetzung der Maßnahme könnte unter die Bedingung der Finanzierung durch die Antragssteller gesetzt werden. 
Begründung: 
Es handelt sich dem Grunde nach um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, hier gilt es,  
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Unterhaltung der verkehrlichen Infrastruktur (36 km Straßennetz) zu berücksichtigen.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt vorerst noch auf die noch ausstehenden schriftlichen Stellungnahmen zu warten, um dann eine vollumfängliche Bewertung vornehmen zu können.

Beschluss

Es soll vorerst noch auf die noch ausstehenden schriftlichen Stellungnahmen gewartet werden, um dann eine vollumfängliche Bewertung vornehmen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 09:40 Uhr