Abbruch einer Halle auf dem Flurstück 23/3 der Gemarkung Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Halle, welche im nachfolgenden Lageplan rot markiert ist, abzubrechen. Diese Halle steht auf dem Flurstück 23/3 der Gemarkung Ebenhausen. Hierzu hat er einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes gestellt und die Beseitigung dieser Halle angezeigt. Diese Halle steht innerhalb der Geltungsbereiche der Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung für den Altort Ebenhausen.


Auszug aus dem Interkommunalem Denkmalkonzept „Werntal-Dorf“ März 2023:

Auszug aus der Dokumentation „Erhaltung und Erneuerung des Altortes Ebenhausen - Vorbereitende Untersuchungen, Architekturbüro M. Pettinella + Partner, Oktober 1995 - Juni 1997“: 
 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Abbruch zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.08.2024 08:46 Uhr