Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 23/3 der Gemarkung Ebenhausen, Schloßstr. 18 und 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Gemeinderates, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 61. Sitzung des Gemeinderates 25.09.2024 ö 2.5

Sachverhalt

Dieses Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Zum mit dem Bescheid vom 09.12.2019 genehmigten Bauvorhaben „Umbau des Schlosses Ebenhausen im Ostflügel zu Wohnungen sowie Teilabbruch des Südflügels“ auf dem Flurstück 23/3 der Gemarkung Ebenhausen, ist beim Landratsamt Bad Kissingen am 13.08.2024 ein Änderungsantrag eingegangen. Änderung: Balkone in Stahlausführung statt Betonfertigteile

Ansicht West des Ostflügels:

Das vorgenannte Flurstück liegt innerhalb der Geltungsbereiche der Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung für den Altort Ebenhausen. Auszug aus dem § 9 dieser Gestaltungssatzung:



Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bau-Änderungsantrag zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt diesem Bau-Änderungsantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2024 08:15 Uhr