Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich Bundestagswahl 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses betrug bei der letzten Wahl für die Mitglieder der Wahlvorstände 40,00 € pro Tag. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhielten die 1. Wahlvorsteher und die Schriftführer je 50,00 €/Tag.
Lt. folgendem Auszug aus der Bundeswahlordnung (BWO) wird für die Vorsitzenden gemäß § 10 ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € und die übrigen Mitglieder von je 25,00 € als Auslagenersatz gewährt.
Wegen dem Interesse an einer ordentlichen Durchführung der Wahl möchte die Gemeindeverwaltung auch bei dieser Wahl dem 1. Wahlvorsteher und dem Schriftführer ein Erfrischungsgeld von 50,00 € pro Tag und den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld von 40,00 € pro Tag zahlen. Der Differenzbetrag wird von der Gemeinde Oerlenbach übernommen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt dem 1. Wahlvorsteher und dem Schriftführer ein Erfrischungsgeld von 50,00 € pro Tag und den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld von 40,00 € pro Tag zu zahlen.
Den gemeindlichen Bediensteten wird ein Stundenausgleich in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Zeit gewährt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 08:20 Uhr