Fahrkosten/Wegstreckenentschädigung 3. Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschließt die Fahrtstrecken des dritt en Bürgermeisters, die mit deren eigenen Fahrzeugen zurückgelegt werden, auf Einzelnachweis (Fahrtenbuch) nach Art. 6 Abs. 1 BayRKG (Fahrten aus triftigen Gründen) zu erstatten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 08:22 Uhr