Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Antrag der Fa. Anton Schick GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen i. S. von § 4 BImSchG auf den Grundstücken Fl.Nr. 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27 Gemarkung Eltingshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.10.2020 bittet das Landratsamt Bad Kissingen die Gemeinde Oerlenbach um Stellungnahme zum Antrag der Firma Anton Schick GmbH + Co. KG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG auf den Grundstücken 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27 der Gemarkung Eltingshausen. Gemäß diesem Antrag ist beabsichtigt folgende Anlagen im Industriegebiet Gründlein zu errichten:
a) Anlage zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag
b) Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr
Bezeichnung der Anlage: Aufbereitungszentrum für Erdaushub und Beton-/Asphaltabbruch
Es wird beabsichtigt auf den vorgenannten Flurstücken eine Annahmestelle für Erdaushubmaterial und Beton-/Asphaltabbruch von eigenen und fremden Baustellen der Region zu schaffen.
Das angelieferte Bodenmaterial wird im geplanten Aufbereitungszentrum getrennt eingelagert, chemisch analysiert, gelagert und einer geeigneten Wiederverwertung zugeführt. Bei der Lagerung kann von einer zeitweiligen Lagerung unter einem Jahr ausgegangen werden.
Zudem soll angelieferter Betonabbruch und Asphaltabbruch zerkleinert, gebrochen und recycelt werden.
In der geplanten mobilen Betonmischanlage soll sowohl herkömmlicher Beton gemischt werden, als auch wiederverwertetes Betonrecyclingmaterial zu Beton weiterverarbeitet werden. Zudem kann unbelastetes und aufbereitetes Erdaushubmaterial in der Mischanlage zu Flüssigbodenmaterial weiterverarbeitet werden.
Im Weiteren wurde Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a BImSchG gestellt.
Die Gemeinde Oerlenbach weist darauf hin, dass die Straßenplanungen, welche vom Straßenbauamt Schweinfurt im Zuge der Ortsumgehung Eltingshausen durchgeführt werden, zu beachten sind.
Im Weiteren sind die Einhaltung der Immissionsschutzwerte ausdrücklich hinzuweisen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2021 08:58 Uhr