Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2021, welche im Verwaltungshaushalt mit 8.406.390 € in Einnahmen und Ausgaben und im Vermögenshaushalt mit 5.499.550 € in Einnahmen und Ausgaben abschließt, wurde im Gemeinderat öffentlich besprochen und erläutert.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 1.000.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Die wesentlichen Eckpunkte des Investitionsprogrammes für die Jahre 2020 – 2024 wurden dem Gemeinderat vorgetragen.
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Haushaltssatzung
&
Haushaltsplan
Haushaltsjahr 2 0 2 1
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1. Einwohnerzahl: Nach der Fortschreibung am 30.06.2020: ……………………………….…. 4.996
Nach der letzten amtlichen Volkszählung vom 25.05.1987: ….…… 4.660
2. Gesamtfläche der Gemeindeflur: ……………………………………………………………………3.341 Hektar
3. Steuersätze (Hebesätze) des Vorjahres (2020):
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) …………..……. 350 v. H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) ……………………………………………. 350 v. H.
Gewerbesteuer …………………………………………………………………………………… 380 v. H.
4. Länge der zu unterhaltenden Gemeindestraßen nach dem Straßenbestandsverzeichnis:
Stand 01.01.2021 ……………………………………………………………………….………………..….. 36,503 km
davon sind ausgebaut ………………………………………………………………………….……………. 36,503 km
Haushaltssatzung
Landkreis Bad Kissingen
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit …………………. 8.406.390 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ……………………. 5.499.550 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ……………………. 1.000.000 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 1)a)b)
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ……..…….. 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) …………………………………………………….…… 350 v. H.
2. Gewerbesteuer ……………………………………………………………………………………………….…….… 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf ………………………………. 1.000.000 €
§ 6 2)
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Oerlenbach Gemeinde Oerlenbach
Datum
(Siegel)
Nico Rogge
Erster Bürgermeister
Nachrichtlich: 1) c)
1) a) Falls die Hebesätze für die Grundsteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 25 Abs. 2 GrStG), ist die Festsetzung in § 4 zu streichen. Die Hebesätze können in die nachrichtlichen Angaben (siehe Buchstabe c) mit einbezogen werden.
1) b) Entsprechend ist zu verfahren, wenn Hebesätze für die Gewerbesteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 5 Satz 2 GewStG).
1) c) Die hier nicht festzusetzenden gemeindlichen Abgaben können am Ende der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführt werden.
2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25 bis 27 und
zu § 36 KommHV) und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.
Anmerkung:
Der Haushaltsplan wurde in Papierform jedem Gemeinderat übergeben.