Verwaltungs- und Vermögenshaushalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.05.2021 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2021, welche im Verwaltungshaushalt mit 8.406.390 € in Einnahmen und Ausgaben und im Vermögenshaushalt mit 5.499.550 € in Einnahmen und Ausgaben abschließt, wurde im Gemeinderat öffentlich besprochen und erläutert.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 1.000.000 € vorgesehen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

Die wesentlichen Eckpunkte des Investitionsprogrammes für die Jahre 2020 – 2024 wurden dem Gemeinderat vorgetragen.
















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Haushaltssatzung

&

Haushaltsplan

Haushaltsjahr    2 0 2 1

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1.        Einwohnerzahl:        Nach der Fortschreibung am 30.06.2020: ……………………………….….         4.996
                                        Nach der letzten amtlichen Volkszählung vom 25.05.1987: ….…… 4.660


2.        Gesamtfläche der Gemeindeflur: ……………………………………………………………………3.341         Hektar


3.        Steuersätze (Hebesätze) des Vorjahres (2020):

               Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) …………..……. 350        v. H.

               Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) …………………………………………….        350        v. H.

               Gewerbesteuer ……………………………………………………………………………………        380        v. H.


4.        Länge der zu unterhaltenden Gemeindestraßen nach dem        Straßenbestandsverzeichnis:

       Stand 01.01.2021 ……………………………………………………………………….………………..….. 36,503        km

       davon sind ausgebaut ………………………………………………………………………….…………….        36,503        km



Haushaltssatzung




Landkreis Bad Kissingen


Haushaltsjahr 2021




Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:



§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

im Verwaltungshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit …………………. 8.406.390 €

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit …………………….         5.499.550  €

ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen 
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf …………………….        1.000.000 €
festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


                       § 4    1)a)b)

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer        a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ……..…….. 350  v. H.

               b)  für die Grundstücke (B) …………………………………………………….……         350  v. H.

2.        Gewerbesteuer ……………………………………………………………………………………………….…….… 380  v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf ……………………………….        1.000.000 €


                       § 6   2)

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.



Oerlenbach                Gemeinde Oerlenbach
Datum        


                                                                     (Siegel)

                       Nico Rogge
                       Erster Bürgermeister




Nachrichtlich:   1) c)



1) a)        Falls die Hebesätze für die Grundsteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 25 Abs. 2 GrStG), ist die Festsetzung in § 4 zu streichen. Die Hebesätze können in die nachrichtlichen Angaben (siehe Buchstabe c) mit einbezogen werden.

1) b)        Entsprechend ist zu verfahren, wenn Hebesätze für die Gewerbesteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden  (§ 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 5 Satz 2 GewStG).

1) c)        Die hier nicht festzusetzenden gemeindlichen Abgaben können am Ende der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführt werden.

2)        Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25 bis 27 und
       zu § 36 KommHV) und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.

Anmerkung:
Der Haushaltsplan wurde in Papierform jedem Gemeinderat übergeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2021 in der vorgelegten Form wie im Sachverhalt erläutert.

Beschluss 1

Die Photovoltaikanlagen für die Schule Ebenhausen und der Schule Rottershausen in Höhe von 80.000,-- € werden im Haushaltsplan für 2021 mit aufgenommen. Dadurch wird eine entsprechend höhere Entnahme aus der Rücklage (in gleicher Höhe) notwendig.  Der Haushaltsplan sowie der Finanzplan sind anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2021 mit den beschlossenen Änderungen in der vorgelegten Form und wie im Sachverhalt erläutert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 10:31 Uhr