Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 25.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.  
Am 10.02.2021 wurde folgender Gemeinderatsbeschluss gefasst: Die Antragsteller beantragen den Anbau eines Nebengebäudes an die auf dem Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen stehende Doppelgarage. Falls für den vorgenannten Anbau hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat diese Befreiungen. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Zum Bauvorhaben „Errichtung eines Nebengebäudes“ auf dem 581/41 der Gemarkung Eltingshausen, welches vom Landratsamt Bad Kissingen mit Bescheid vom 24.03.2021 genehmigt wurde, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 28.07.2021 ein Änderungsantrag eingegangen.
Bestandteil dieses Änderungsantrages ist die „Anlage zur Tekturplanung“. In dieser Anlage steht folgende Vorbemerkung: „Die Bauherrin möchte nun den Anbau zum bestehenden Nebengebäude annähernd so hoch wie baurechtlich möglich bauen. Die Planung wurde so geändert, dass der Anbau um 40 cm höher wird, als die genehmigte Planung ist. Die mittlere Wandhöhe des Anbaus, ohne dem bestehenden Nebengebäude (es ist niedriger) beträgt nach der Tekturplanung 2,99 m. Sonst bleibt die Planung unverändert.“
     

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches in diesem Änderungsantrag beschrieben ist, zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 08:48 Uhr