Bau-Änderungsantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 910/19 der Gemarkung Ebenhausen, Waldstr. 27
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gereuth“.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Dachform
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Satteldach
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Flachdach
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Dachneigung
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38° bis 48°
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1,2°
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Baugrenzen
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Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
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Die Baugrenzen sind nicht eingehalten.
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Zum Bauvorhaben „Errichtung eines Carports“ auf dem Flurstück 910/19 der Gemarkung Ebenhausen, welches vom Landratsamt Bad Kissingen mit Bescheid vom 08.08.2019 genehmigt wurde, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 02.11.2021 ein Änderungsantrag eingegangen. Gemäß diesem Änderungsantrag haben sich bei diesem Bauvorhaben gegenüber dem mit dem vorgenannten Bescheid genehmigten Antrag folgende wesentliche Änderungen ergeben:
- Vergrößerung der Länge und Höhe dieses Carports
- Verringerung der Breite dieses Carports
- die begrünte Dachfläche wird zu einem Dach aus anthrazitfarben beschichteten Aluminium-Dachplatten
Beschlussvorschlag
Für den vorgenannten Änderungsantrag erteilt der Gemeinderat die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenze. Diese Befreiungen hat er mit dem am 18.06.2019 für dieses Bauvorhaben gefassten Beschluss ebenfalls erteilt. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches in diesem Änderungsantrag beschrieben ist, zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2022 11:17 Uhr