Weitere Befreiung zum Bauantrag "Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 4"


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Friedenstraße“.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Stauraum vor der Garage
5,00 m
An der Stelle an der der Stauraum am kürzesten ist, ist er 4,51 m lang.

Die Antragstellerin beantragt die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen.
Zu dieser Doppelgarage wurden am 08.12.2021 die Zustimmung und die Zustimmung zu einigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes per Gemeinderatsbeschluss erteilt.
Das Landratsamt Bad Kissingen fordert des Weiteren die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Stauraumes vor der vorgenannten Doppelgarage.

Beschlussvorschlag

Ergänzend zum Beschluss vom 08.12.2021 stimmt der Gemeinderat der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Stauraumes vor der vorgenannten Doppelgarage zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 07:55 Uhr