Bauantrag zum Ausbau des auf dem Flurstück 176 der Gemarkung Rottershausen stehenden Wohnhauses zum 3-Familienwohnhaus mit Anbau eines Treppenhauses, Errichtung einer Gaube, Vergrößerung Balkon und Neubau Carport, Ratherstr. 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Wohnhaus:
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenze
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die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
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Es ist beantragt, ein Teilbereich des Treppenhausanbaus außerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche zu errichten
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Gesamtbreite der Gauben
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Die Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten
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Breite der Gaube auf der Nordseite: 14,24 m
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Carport:
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenze
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die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
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Der beabsichtigte Standort des Carports befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
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Flächen für Garagen
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Im Bebauungsplan sind Flächen für Garagen eingezeichnet.
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Überschreitung der Fläche für Garagen.
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Der Antragsteller beantragt den Ausbau des auf dem Flurstück 176 der Gemarkung Rottershausen stehenden Wohnhauses zum 3-Familienwohnhaus mit Anbau eines Treppenhauses, Errichtung einer Gaube, Vergrößerung Balkon und Neubau Carport.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Treppenhaus die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Gaube die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gesamtbreite der Gaube.
Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan eingezeichneten Flächen für Garagen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Bestandteil dieses Bauantrages sind unter anderem ein Brandschutzkonzept und ein Antrag auf Abweichungen nach Art. 63 BayBO zu diesem Brandschutzkonzept. Dieser Antrag auf Abweichungen wird vom Landratsamt Bad Kissingen bearbeitet. Somit ist vom Landratsamt Bad Kissingen zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2022 07:48 Uhr