Anpassung der Gebühren für das Standesamt Bad Kissingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 31. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

2013 wurde beschlossen die Aufgaben des Standesamtes Oerlenbach an das Standesamt Bad Kissingen (große Übertragung) zu übertragen. 

Im Rahmen des Vertrags wurde eine Kostenbeteiligung pro Einwohner vereinbart.
Für die Abrechnung 2020 wurden pro Einwohner 3,06 € angesetzt.  

Dieser Betrag soll nun auf Grund der Kostenentwicklung ab dem Jahr 2022 angepasst werden. 

Auf Grund der Rechnungsergebnisse 2021 wurde nun eine neue Kalkulation für das Standesamt Bad Kissingen mit den angegliederten Standesämtern Oerlenbach, Nüdlingen, Euerdorf und Bad Bocklet erstellt. 

Auf Basis der aktuellen Kalkulation ergibt sich ein jährlicher Erstattungsbetrag von 4,80 € je Einwohner. 

Beschlussvorschlag

Einer Erhöhung wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller beteiligten Gemeinden zugestimmt. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 10:45 Uhr