Antrag auf Erteilung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für den Altort Ebenhausen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Anwesen Hennebergstr. 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Anwesen Hennebergstr. 4 (Ecke Kirchstr./Hennebergstr.) eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die beiden Dachbereiche, auf denen die Installation der Photovoltaikmodule dieser Photovolatikanlage beabsichtigt ist, sind auf dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Das vorgenannte Flurstück befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung für den Altort Ebenhausen.
§ 11 Nr. 7 der Gestaltungssatzung:

Beschlussvorschlag

Für die Errichtung der vorgenannten Photovoltaikanlage erteilt der Gemeinderat die erforderliche Abweichung vom § 11 Nr. 7 der vorgenannten Gestaltungssatzung.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 11:45 Uhr