Aufgrund des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine ist eine weltweite Krisensituation entstanden. Auch Deutschland ist davon energietechnisch betroffen. Es ist somit nicht auszuschließen, dass es zu einer Gasmangellage oder „Blackouts“ auch in unserem Gemeindegebiet kommen könnte.
Gem. Art. 2 BayKSG sind die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Katastrophenschutzbehörden. Kreisangehörige Gemeinden – also auch die Gemeinde Oerlenbach- , die während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde sind, nehmen in dieser Zeit die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr.
Die Kreisverwaltungsbehörden und, soweit erforderlich, die übrigen Katastrophenschutzbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere
- allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen und fortzuschreiben,
- die Katastropheneinsatzleitung zu regeln und dabei auf eine ausreichende Aus- und Fortbildung zu achten,
- durch geeignete organisatorische Vorkehrungen die rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen und die für die Einsatzleitung notwendige Ausstattung vorzuhalten,
- in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
Von Seiten des Landratsamtes Bad Kissingen wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass sich die Gemeinde auf Szenarien „Stromausfall bis zu 72 Stunden“ vorbereiten sollen.
Dazu sollten zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, um von dort aus Informationen weiter zu geben und die Kommunikation mit anderen Behörden zu ermöglichen. Es sollte sich um kommunale Liegenschaften handeln (z. B. Feuerwehrhäuser).
Vorschlag der Verwaltung:
Die Feuerwehrhäuser in den jeweiligen Ortsteilen werden als zentrale Anlaufstellen bestimmt.
Des Weiteren wird das Haus der Mitte vorrübergehend als Sammelstelle eingesetzt.
Da bei allen gemeindlichen Liegenschaften keine Einspeisevorrichtungen für Notstromaggregate vorhanden sind, sollte geprüft werden, welche Liegenschaften zügig (ohne größeren Aufwand) umgerüstet werden können.
Die zügige Anschaffung eines einspeisefähigen Notstromaggregats wird dringend empfohlen.