Erlass Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses aus der Sitzung vom 07.12.2022 bezüglich der Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer ab 01.01.2023 ist der Erlass einer Hebesatzsatzung nötig.

Diese soll folgenden Wortlaut erhalten:
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt auf Grund des Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), sowie des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des Art. 18 Bayer. Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Hebesatzsatzung:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
der Gemeinde Oerlenbach

(Landkreis Bad Kissingen)

§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern für das Jahr 2023 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
       a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A)                                350 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)                                                        350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                400 v. H.

§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Die Hebesatzsatzung wird wie im Sachverhalt vorgestellt erlassen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.02.2023 10:50 Uhr