Erlass Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses aus der Sitzung vom 07.12.2022 bezüglich der Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer ab 01.01.2023 ist der Erlass einer Hebesatzsatzung nötig.
Diese soll folgenden Wortlaut erhalten:
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt auf Grund des Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), sowie des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des Art. 18 Bayer. Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Hebesatzsatzung:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
der Gemeinde Oerlenbach
(Landkreis Bad Kissingen)
§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern für das Jahr 2023 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Beschlussvorschlag
Die Hebesatzsatzung wird wie im Sachverhalt vorgestellt erlassen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 06.02.2023 10:50 Uhr