3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ GT Oerlenbach der Gemeinde Oerlenbach; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Gemeinderates, 01.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund bestehender Nachfragen nach gewerblich nutzbaren Grundstücken, beabsichtigt die Gemeinde Oerlenbach die Erweiterung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ im Gemeindeteil Oerlenbach.

Das hierfür vorgesehene Grundstück Fl. Nr. 214, Gemarkung Oerlenbach, liegt im derzeit unbeplanten Außenbereich, im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Am Kreisel“. Die Erweiterungsfläche umfasst insgesamt ca. 0,7 ha und wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.

Die Lage sowie der räumliche Umfang des Erweiterungsgebietes kann dem nachstehenden Übersichtslageplan entnommen werden (blaue Umrandung). 


Zur Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die angestrebte gewerbliche Nutzung, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. Allgemeines Ziel der Planung ist es, dem Bedarf zu entsprechen und eine dazu geeignete Fläche zu nutzen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach ist das Plangebiet nicht als baulich nutzbare Fläche dargestellt, sodass aus Gründen des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB), zusätzlich die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes notwendig wird. Diese kann im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, zeitgleich mit dem Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgen.

Die Gemeinde Oerlenbach hat mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“. Die Bereitstellung zusätzlicher Bauflächen entspricht den städtebaulichen Entwicklungszielen der Gemeinde Oerlenbach im Bereich des Gewerbegebietes „Am Kreisel“.

Der ca. 0,7 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die nachfolgenden Grundstücke:
Fl. Nrn. (teilweise): 201, 214 und 339, Gemarkung Oerlenbach. 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach erfolgt im Parallelverfahren mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“.  

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 10:13 Uhr