Plakatierung durch örtliche Vereine
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Gemeinderates, 01.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Immer wieder kommt es vor, dass örtliche Vereine Ihre Veranstaltungen mit Plakaten in den unterschiedlichsten Formaten im Gemeindegebiet Oerlenbach bewerben. Dabei wird die Werbung teilweise auch an Stellen aufgestellt, die die Verkehrssicherheit gefährden kann. Bisher war hierfür kein Antrag nötig und die Gemeindeverwaltung hat erst mit dem Aufstellen /Anbringen der Plakate von der jeweiligen Maßnahme erfahren. Die Plakate wurden, in den meisten Fällen, auch wenn Sie eine Gefährdung darstellen konnten, bisher geduldet.
(Beispiel: hier auf Höhe des Fußgängerüberweges an der B286)
Um eine einheitliche und sichere Vorgehensweise zu etablieren, hat die Verwaltung geplant folgendes Schreiben (Auszug) an alle Vereine zu versenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder kommt es vor, dass örtliche Vereine Ihre Veranstaltungen mit Plakaten in den unterschiedlichsten Formaten im Gemeindegebiet Oerlenbach bewerben. Dabei wird die Werbung teilweise auch an Stellen aufgestellt, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten. Bisher war hierfür kein Antrag nötig und die Gemeindeverwaltung hat erst mit dem Aufstellen /Anbringen der Plakate von der jeweiligen Maßnahme erfahren. Die Plakate wurden, in den meisten Fällen, auch wenn Sie eine Gefährdung darstellen konnten, bisher geduldet.
Um eine einheitliche Vorgehensweise bei Plakatierungen für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen zu erlangen, möchten wir darauf hinweisen, dass diese aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.03.2023 ab sofort grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Ein entsprechender Antrag ist auf der Homepage der Gemeinde Oerlenbach unter „Formulare/Bürgerservice online“ zu finden. Der „Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierung“ ist rechtzeitig, also mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme, bei der Gemeindeverwaltung zur weiteren Bearbeitung einzureichen. So hat die Gemeinde vorab die Möglichkeit die verschiedenen Sachverhalte zu prüfen und die beantragte Plakatierung zu genehmigen. Die Aufstellung von Plakaten und Werbeträgern bleibt für die örtlichen Vereine weiterhin kostenfrei.
Bereits in diesem Schreiben möchten wir darauf hinweisen, dass aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs keine Plakate am Kreisverkehr in Oerlenbach aufgestellt werden dürfen. Die gesetzlichen Sichtfelder sind freizuhalten. Der betroffene Bereich wurde mit einem roten Kreis in der Planskizze markiert. Die Fußgängerüberwege wurden darin mit einbezogen, da Fahrzeugführer besonders an diesen Stellen auf Fußgänger und Fahrradfahrer achten müssen. Auch die Aufstellung von Plakaten an Kreuzungsbereichen wird aus den gleichen Gründen als kritisch erachtet.
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt wurde bereits vorab per Stellungnahme in das weitere Vorgehen der Gemeinde Oerlenbach mit einbezogen und hat explizit auf die freizuhaltenden Bereiche am Kreisverkehr hingewiesen.
Für Werbung anlässlich allgemeiner Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden gelten separate verfassungsrechtlich garantierte Rechte, die entsprechend den Vorschriften umgesetzt werden müssen. Auch hier muss die Gemeindeverwaltung im Einzelfall entscheiden.
Gemäß dem gemeindlichen Motto „Gemeinsam geht´s besser“ freuen wir uns, dass Sie das Gemeindegebiet in Zukunft mit uns etwas sicherer machen.
Vielen Dank im Voraus.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass ab sofort, jegliche Plakatierungen auch durch örtliche Vereine genehmigungspflichtig sind. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, dass im Sachverhalt aufgeführte Schreiben an die örtlichen Vereine zu versenden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt rote Bereiche (Verbot von Plakatierungen) und grüne Bereiche (Plakatierung von örtlichen Vereinen ohne weiteren Antrag erlaubt) zu erarbeiten und zu skizzieren.
Diese sind dann den Vereinen mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2023 10:13 Uhr