Suchkulisse Windenergiegebiete


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön vom 06.07.2023 werden die Kommunen um Flächenvorschläge für neue Windenergiegebiet gebeten.

Begründung (auszugsweise):


Es wird ausdrücklich dargestellt, dass es um eine einvernehmliche Suche und Entscheidung mit den Gemeinden geht.

Hier einige Ideen, Anregungen und mögliche Vorschläge seitens des Planungsverbands (grün): 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um mögliche Potentiale handelt. 
Die Gemeinden haben nach derzeitigem Stand das letzte Wort bei der Festsetzung weiterer Gebiete. 





Der Bürgermeister erläutert die möglichen weiteren Vorgehensweisen.

Beschlussvorschlag

Dem RPV ist folgende Stellungnahme zu übermitteln:

„Die Gemeinde Oerlenbach hat in den bereits bestehenden Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten (WK43 und WK44) zwischenzeitlich drei Windkraftanlagen umgesetzt. Weiterhin ist der Bau von zwei weiteren Anlagen in Planung.

Es kann festgestellt werden, dass bereits jetzt ca. 5 % der Gemeindefläche für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

Die neuen Potenzialflächen werden von der Gemeinde Oerlenbach zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich besteht seitens der Gemeinde Oerlenbach im Moment kein Interesse an der Ausweisung von weiteren Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten. Gerade die Flächen, welche zwischen den Ortsteilen der Gemeinde liegen, werden kategorisch ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Weiler, wie zum Beispiel die Waldsiedlung und die Schwarze Pfütze. Weiterhin wird auf die Planungen hinsichtlich der B 286 neu in der nördlichen Feldflur von Eltingshausen hingewiesen.

Sollten bisherige sog. Ausschlussflächen zukünftig in Verbindung mit einer kommunalen Bauleitplanung umsetzbar sein, so zeigt sich die Gemeinde Oerlenbach für die Potenzialflächen, welche nicht zwischen den Ortsteilen liegen, offen.
Ganz grundsätzlich erlaubt sich die Gemeinde Oerlenbach mitzuteilen, dass Sie sich hinsichtlich der Beteiligung an der Energiewende als Vorreiter ansieht und nun prioritär andere regionale Planungsverbände in Bayern am Zuge sind.“

Beschluss

Dem RPV ist folgende Stellungnahme zu übermitteln:

„Die Gemeinde Oerlenbach hat in den bereits bestehenden Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten (WK43 und WK44) zwischenzeitlich drei Windkraftanlagen umgesetzt. Weiterhin ist der Bau von zwei weiteren Anlagen in Planung.

Es kann festgestellt werden, dass bereits jetzt ca. 5 % der Gemeindefläche für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

Die neuen Potenzialflächen werden von der Gemeinde Oerlenbach zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich besteht seitens der Gemeinde Oerlenbach im Moment kein Interesse an der Ausweisung von weiteren Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten. Gerade die Flächen, welche zwischen den Ortsteilen der Gemeinde liegen, werden kategorisch ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Weiler, wie zum Beispiel die Waldsiedlung und die Schwarze Pfütze. Weiterhin wird auf die Planungen hinsichtlich der B 286 neu in der nördlichen Feldflur von Eltingshausen hingewiesen.

Sollten bisherige sog. Ausschlussflächen zukünftig in Verbindung mit einer kommunalen Bauleitplanung umsetzbar sein, so zeigt sich die Gemeinde Oerlenbach für die Potenzialflächen, welche nicht zwischen den Ortsteilen liegen, offen.
Ganz grundsätzlich erlaubt sich die Gemeinde Oerlenbach mitzuteilen, dass Sie sich hinsichtlich der Beteiligung an der Energiewende als Vorreiter ansieht und nun prioritär andere regionale Planungsverbände in Bayern am Zuge sind.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 09:21 Uhr