Erstaufforstung auf dem Flurstück 899 der Gemarkung Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Antragsteller hat beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt die Erstaufforstung einer 0,551 ha großen Teilfläche des Flurstückes 899 der Gemarkung Ebenhausen beantragt und es ist beabsichtigt eine Hecke mit Einzelbäumen und Obstgehölze auf diesem Flurstück zu pflanzen. 




 


Auszug aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach:

Für diese Erstaufforstung ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Es ist beabsichtigt, diese Berichtigung bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen diese Erstaufforstung, er hat keine Einwände gegen das Pflanzen der Hecke mit Einzelbäumen und er hat keine Einwände gegen das Pflanzen der Obstbäume. Der Eigentümer des Anwesens Forsthofstr. 3 ist baldmöglichst über diese Maßnahme zu informieren.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass das Verfahren zur erforderlichen Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit dem Verfahren zur nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird. Ein Rechtsanspruch darauf, dass dieses Verfahren zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgreich ist, besteht nicht. Die Kosten, welche für dieses Verfahren zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes anfallen, hat der Antragsteller zu tragen bzw. die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 5.000,-- € können abgelöst werden.  

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.08.2024 08:46 Uhr