Überfahrt zum Sportgelände des FCE Rottershausen; Graben KG 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Gemeinderates, 28.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die FC Einigkeit Rottershausen würde gerne die Behelfsüberfahrt von der KG8 auf das Sportgelände, welche im Rahmen des diesjährigen Lutzi Festivals errichtet wurde, in eine dauerhafte Zufahrt umwandeln.
Da die Gemeinde Oerlenbach rechtlich Eigentümer des Grundstücks ist, ist grundsätzlich die Zustimmung der Gemeinde notwendig. Es handelt sich um eine grundsätzliche Angelegenheit gemeindlicher Planung (Geschäftsordnung § 2 Nr. 22).

Des Weiteren handelt es sich um eine Zufahrt von der Kreisstraße aus (inkl. Graben in Landkreiseigentum). Somit muss der Straßenbaulastträger ebenfalls zustimmen. Auch können Auflagen seitens des Straßenbaulastträgers, der Unteren Naturschutzbehörde sowie des WWA-Bad Kissingen gefordert werden. 

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu. Kosten werden von der Gemeinde nicht übernommen. Die Angelegenheit ist vom FC Einigkeit Rottershausen mit dem LRA Bad Kissingen und den zuständigen Fachbehörden abzustimmen und deren Vorgaben sind einzuhalten. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2024 08:17 Uhr