Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Oerlenbach, St.-Burkardus-Str. 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Gemeinderates, 25.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Gemeinde Oerlenbach stellt den Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Oerlenbach auf den Flurstücken 330/1 und 331 der Gemarkung Oerlenbach.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Gebiet
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Dorfgebiet
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Feuerwehrgerätehaus im Dorfgebiet
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Geschossigkeit, Dachform und Dachneigung
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Erdgeschoss mit Untergeschoss oder einem Obergeschoss mit Satteldach 28° bis 36°; Neben Garagen mit Pultdach 2° bis 5° werden Garagen mit Satteldach generell zugelassen.
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Das bestehende Feuerwehrgerätehaus besteht aus einem Erdgeschoss, welches nur teilweise unterkellert ist. Durch den hier beantragten Anbau wird das Erdgeschoss erweitert.
Dachform Umkleide: Flachdach/Pultdach, dessen Dachneigung 3° beträgt;
Dachform Fahrzeughalle: Flachdach
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Baugrenzen
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Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
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Die Baugrenzen sind überschritten.
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Auszug aus dem Bebauungsplan:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Bauvorhaben die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachform, der Dachneigung, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und hinsichtlich des festgesetzten Dorfgebietes. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2024 08:15 Uhr