Aufstellungsbeschluss; Bebauungsplan "Löhleinsberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ein im Gemeindeteil Rottershausen ansässiges Gewerbeunternehmen plant auf dem betriebseigenen Grundstück Fl.Nr. 587 (Gemarkung Rottershausen) die Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle für Gebäude in Holzbauweise. Da es sich bei dem an der Staats-straße St 2445 bzw. südöstlich des Offroad-Geländes des Motorsportclubs „Schwarze Pfütze“ gelegenen Areal um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, ist – im Ergebnis einer Bauvoranfrage beim Landratsamt Bad Kissingen – zur Realisierung des gewerblichen Vorhabens und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO erforderlich. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach stellt den Vorhabenbereich bereits als Gewerbegebiet dar. Das Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist damit gewährleistet.

Die Lage und der räumliche Umfang des Vorhabengrundstückes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden: 

 
Das Vorhabengrundstück wird bereits seit Jahren gewerblich genutzt und ist teilweise mit baulichen Anlagen überstellt. Auf den unbebauten Grundstücksflächen befinden sich zum Großteil Außenlager- und Fahrflächen. Als Grundstückszufahrt ist eine Linksabbiegespur auf der St 2445 bereits vorhanden. 
Das geplante zweigeschossige Hallengebäude soll neben Arbeits- und Lagerräumen, ebenfalls Technik-, Büro-, Besprechungs- und Sozialräume sowie sanitäre Einrichtungen umfassen. Entsprechende Planentwürfe liegen der Gemeinde Oerlenbach hierzu vor.


Dem örtlichen Unternehmen soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes die Möglichkeit zur Realisierung des Hallengebäudes geboten werden.
Durch das Vorhaben besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Gewerbestandort an der St 2445 führt zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und zu einer baulichen Nachverdichtung des Areals. Das Vorhaben deckt sich somit mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Oerlenbach. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Oerlenbach die Planung des Unternehmens zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.


Da die Planung vom Bauherrn (= Vorhabenträger) ausgeht, wurde bereits ein „Städtebaulicher Vertrag“ abgeschlossen. Der Bauwillige hat sich erklärt, dass er zur Durchführung des Projekts innerhalb einer bestimmten Frist bereit ist. Des Weiteren hat er sich zur Tragung sämtlicher Planungs- und sonstiger Kosten verpflichtet.  Zusätzlich werden die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen für den Natur- und Artenschutz bereitgestellt. 
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren werden ebenfalls vom Bauherrn getragen.

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplan-verfahrens hat der Vorhabenträger das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Beschlussvorschlag

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

Die Gemeinde Oerlenbach beschließt aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes dem Vorhaben des Gewerbetreibenden stattzugeben und hierzu die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Gewerbegebietes auf dem Grundstück Fl.Nr. 587 der Gemarkung Rottershausen. 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Löhleinsberg“.

Das ca. 2,05 ha große Plangebiet beinhaltet die im wirksamen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellte Gesamtfläche des Vorhabengrundstückes Fl.Nr. 587, Gemarkung Rottershausen.  

Beschluss 1

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

Die Gemeinde Oerlenbach beschließt aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes dem Vorhaben des Gewerbetreibenden stattzugeben und hierzu die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Gewerbegebietes auf dem Grundstück Fl.Nr. 587 der Gemarkung Rottershausen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Löhleinsberg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:06 Uhr