Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 581/34 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 33


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 30.09.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 581/34 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 33.
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Kniestockes.
Falls für das vorgenannte Wohnhauses hinsichtlich der Traufhöhe, der Dachform des Gegengiebels und der Dachneigung des Gegengiebels Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Doppelgarage eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Garagenstandortes.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2020 10:40 Uhr