Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Ergänzung zum Antrag der Anton Schick GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen i. S. von § 4 BImSchG auf den Grundstücken Fl.Nr. 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 11.11.2020 wurde zum vorgenannten Antrag folgender Beschluss gefasst:
Mit Schreiben vom 26.10.2020 bittet das Landratsamt Bad Kissingen die Gemeinde Oerlenbach um Stellungnahme zum Antrag der Firma Anton Schick GmbH + Co. KG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG auf den Grundstücken 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27 der Gemarkung Eltingshausen. Gemäß diesem Antrag ist beabsichtigt folgende Anlagen im Industriegebiet Gründlein zu errichten:
a) Anlage zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag
b) Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr
Bezeichnung der Anlage: Aufbereitungszentrum für Erdaushub und Beton-/Asphaltabbruch
Es wird beabsichtigt auf den vorgenannten Flurstücken eine Annahmestelle für Erdaushubmaterial und Beton-/Asphaltabbruch von eigenen und fremden Baustellen der Region zu schaffen.
Das angelieferte Bodenmaterial wird im geplanten Aufbereitungszentrum getrennt eingelagert, chemisch analysiert, gelagert und einer geeigneten Wiederverwertung zugeführt. Bei der Lagerung kann von einer zeitweiligen Lagerung unter einem Jahr ausgegangen werden.
Zudem soll angelieferter Betonabbruch und Asphaltabbruch zerkleinert, gebrochen und recycelt werden.
In der geplanten mobilen Betonmischanlage soll sowohl herkömmlicher Beton gemischt werden, als auch wiederverwertetes Betonrecyclingmaterial zu Beton weiterverarbeitet werden. Zudem kann unbelastetes und aufbereitetes Erdaushubmaterial in der Mischanlage zu Flüssigbodenmaterial weiterverarbeitet werden.
Im Weiteren wurde Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a BImSchG gestellt.
Die Gemeinde Oerlenbach weist darauf hin, dass die Straßenplanungen, welche vom Straßenbauamt Schweinfurt im Zuge der Ortsumgehung Eltingshausen durchgeführt werden, zu beachten sind.
Im Weiteren sind die Einhaltung der Immissionsschutzwerte ausdrücklich hinzuweisen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Per Schreiben vom 23.12.2020 hat die Gemeinde Oerlenbach Herrn Memmel vom LRA Bad KG folgendes mitgeteilt: Die Stellungnahme vom 27.11.2020 der Gemeinde Oerlenbach zum vorgenannten Antrag haben wir am 27.11.2020 in Papierform an Sie gesendet. Ergänzend zu dieser Stellungnahme teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Gemeinde Oerlenbach einen hinreichend langen Aufstellbereich vor dem Werkstor des im vorgenannten Antrag beschriebenen Bauvorhabens fordert. Dieser Aufstellbereich darf nicht auf der öffentlichen Verkehrsfläche liegen und er muss so bemessen sein, dass er bei geschlossenem Werkstor Platz für mindestens einen LKW bietet.
Mit Schreiben vom 23.02.2021 bittet das Landratsamt Bad Kissingen die Gemeinde Oerlenbach zum vorgenannten Vorhaben um Stellungnahme, um Erteilung der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und um das gemeindliche Einvernehmen.
Da die Schüttgut-Lagerplätze des vorgenannten Vorhabens teilweise innerhalb des 30 m breiten, im Bebauungsplan festgesetzten „Baumfall-Schutzstreifens“ liegen, können in diesem Schutzstreifen zum Beispiel durch umstürzende Bäume Personenschäden und Sachschäden entstehen.  
 
 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1
Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannten Schüttgut-Lagerplätze der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze unter folgender Bedingung zu: Der Eigentümer der vorgenannten Flurstücke 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27 und der Antragsteller müssen eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen, in der sie erklären, dass sie die Gemeinde Oerlenbach von allen Ansprüchen freistellen, die sich dadurch ergeben, dass die vorgenannten Schüttgut-Lagerplätze teilweise innerhalb des vorgenannten Schutzstreifens liegen. Diese Haftungsausschlusserklärung ist vom Landratsamt Bad Kissingen vor der Erteilung dieser Befreiung einzuholen. Eine Ausfertigung dieser Haftungsfreistellungserklärung ist vom Landratsamt Bad Kissingen an die Gemeinde Oerlenbach weiterzuleiten.
Beschlussvorschlag 2
Im Bebauungsplan ist die maximale Traufhöhe der gewerblichen Bauten auf 12,0 m festgesetzt. Diese 12,0 m werden durch die Silos der mobilen Betonmischanlage überschritten. Die Höhe dieser Silos beträgt 16,25 m ohne Absturzsicherung und 17,35 m einschließlich Absturzsicherung. Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannten Silos der Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe zu.
Beschlussvorschlag 3
Der Gemeinderat bestätigt hiermit den am 11.11.2020 von ihm gefassten Beschluss und er fordert zusätzlich vom Antragsteller, dass dieser bei nicht Befahrbarkeit des Betriebsgeländes 2 Stellplätze vor dem Tor zur Verfügung stellt.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. vorgenannten Vorgaben erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2021 12:00 Uhr