Bauantrag zu einer Geländeauffüllung im Außenbereich auf dem Flurstück 2157 der Gemarkung Rottershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt für eine Teilfläche von ca. 21.445 m² des Flurstückes 2157 der Gemarkung Rottershausen eine Geländeauffüllung. Die vorgesehene Auffüllmenge beträgt ca. 28.435 m³. Vor dem Auffüllen wird der Oberboden abgetragen, fachgerecht auf Mieten zwischengelagert und nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten wieder eingebaut, sodass die Fläche nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann. Das Auffüllungsmaterial wird vor dem Einbringen auf der Auffüllungsfläche beprobt bzw. wird eine verantwortliche Erklärung und eine Annahmeerklärung für Bodenaushub vorgelegt. Zu den äußeren Grundstücksgrenzen findet keine Geländeveränderung statt. Bei diesem Auffüllmaterial handelt es sich um Erdaushub von verschiedenen Baustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen zu:
- Das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten muss dieser Geländeauffüllung zustimmen.
- Der Bauherr hat der Gemeinde Oerlenbach spätestens 14 Tage vor Beginn der Geländeauffüllungsarbeiten den Zeitraum, in dem diese Arbeiten stattfinden, schriftlich mitzuteilen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2021 07:42 Uhr