Bundesfürderprogramm:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein neues Förderverfahren für den Neueinbau von RLT-Anlagen ins Leben gerufen.
Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
• im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
• im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst.
In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren und deren öffentliche und private Träger, d.h. wenn es in einer Grund- und Gesamtschule mindestens 1 Klasse mit Schülern unter 12 Jahren gibt, dann gilt das Förderverfahren für das komplette Schulgebäude, auch wenn sich dort auch Schüler über 12 Jahren befinden.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.,
Als Bagatellgrenze für Anträge zum Neueinbau gilt eine Gesamtinvestition von 8.000,00 Euro.
Die maximale Förderung beträgt 500.000 € pro Standort.
Pro Standort bedeutet, dass pro Adresse der Schule ein Antrag gestellt werden kann, würde für uns bedeuten, dass wir als 1 Antragsteller 3 Anträge für die Schulen stellen können.
Landesförderprogramm:
Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 15.07.2021 wurde diese Thema angesprochen.
Man war sich mehrheitlich einig, dass die Forderung nach den Geräten nicht aufzuhalten ist.