Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken 169 und 169/1 der Gemarkung Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 22. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt


Am 23.09.2021 hat der Antragsteller per E-Mail eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde Oerlenbach gesendet. In dieser formlosen Bauvoranfrage teilt der Antragsteller unter anderem mit, dass er auf das vorgenannte Apartmenthaus verzichten würde und dass er dazu bereit wäre, sein in den Anlagen dieser am 23.09.2021 gesendeten E-Mail dargestelltes privates Haus auf den Standort des vorgenannten Apartmenthauses zu rutschen.   


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt für die hier dargestellte Variante A und B seine Zustimmung in Aussicht. Wir weisen darauf hin, dass die Auflagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, welche im vorgenannten Baugenehmigungsbescheid vom 27.02.2020 (Apartmenthaus) aufgeführt sind, voraussichtlich zu beachten sind. Die Nachbarn sind noch zu beteiligen.

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass das LRA-Bad Kissingen Baugenehmigungsbehörde ist. Das Vorhaben ist deshalb mit dem LRA-Bad Kissingen im Vorfeld abzusprechen. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2021 10:37 Uhr