Bebauungsplan "Auf der Höhe" Gemarkung Eltingshausen; Berichtigung des Flächennutzungsplans; Billigung und Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Eltingshausen, mit Berichtigung (= 15. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach
- beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)



SACH- UND RECHTSLAGE:

Der bestehende Kindergarten St. Martin in der Wittelsbacher Straße in Eltingshausen ist vollständig ausgelastet und kann den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen nicht mehr decken. Aufgrund des Grundstückszuschnittes ist eine Erweiterung des Bestandsgebäudes nicht möglich. Zudem ist das Gebäude stark sanierungsbedürftig.
Die Gemeinde Oerlenbach plant daher die Errichtung eines mehrgruppigen Kindergartens, im Bereich der innerörtlichen Freifläche entlang der Ortsstraße „Am See“, im Gemeindeteil Eltingshausen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach stellt das Areal als „Dorfgebiet (MD)“ und als „Grünfläche“ dar. Neben dem Kindergarten sollen zusätzlich zwei Bauparzellen zur Wohnnutzung entstehen.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer künftigen Bebauung des hierfür vorgesehenen Grundstückes zu erlangen, hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 15.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Auf der Höhe“ im Gemeindeteil Eltingshausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, gefasst. 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.10.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Oerlenbach sowie am 29.10.2021 im Amtsblatt Nr. 22 des Landratsamtes Bad Kissingen ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt formlos und ohne eigenes Verfahren, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes, durch Anpassung (= 15. Änderung) auf dem Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,696 ha und beinhaltet eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 42/1 der Gemarkung Eltingshausen.
Die Lage und der derzeitige räumliche Umfang des Plangebietes kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:




Eine Bebauung des Grundstückes ist unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen umliegenden Bebauung ortsplanerisch vertretbar und führt zu einer maßvollen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsbereich des Gemeindeteils Eltingshausen zugeordnet. Durch das Vorhaben kann in Eltingshausen einer planvollen Innenentwicklung entsprochen werden. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ und „Allgemeines Wohngebiet – WA“ ausgewiesen werden.

Auf dieser Grundlage wird gemäß § 13a BauGB bei der Änderung des Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren angewandt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht begründet. Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Entsprechend § 13a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB entfallen Umweltprüfung und Umweltbericht. Die bauleitplanerischen Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als zulässig, sodass auch Ausgleichsflächen für die Flächeninanspruchnahme nicht erforderlich sind (vgl. § 13a Abs. 2 Ziffer 4 BauGB). 

Planentwurf:

Beschlussvorschlag

  1. PLANENTWURF

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ im Gemeindeteil Eltingshausen, in der Fassung vom 27.07.2022, wird vom Gemeinderat anerkannt. 

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  1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB). 

Beschluss 1

PLANENTWURF

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ im Gemeindeteil Eltingshausen, in der Fassung vom 27.07.2022, wird vom Gemeinderat anerkannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2022 10:29 Uhr