Änderung der Friedhofssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates, 24.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 24.08.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Friedhof Oerlenbach wurden Urnengräber für naturnahe Bestattungen geschaffen. Die Friedhofssatzung ist entsprechend zu ergänzen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die folgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Oerlenbach in der folgenden Fassung:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)
                                                           
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 7 des Bestattungsgesetzes (BayRS 2127-1-I) folgende

Ä n d e r u n g s s a t z u n g
§ 1
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 13.11.2017 (LRABl. Nr. 24/2017, lfd. Nr. 237) wird wie folgt geändert:
1.        In § 10 Abs. 1 Buchstabe f) wird nach dem Wort Ebenhausen,“ die Wörter „Friedhof
       Oerlenbach“ eingefügt.        
2.        In § 22 wird der neue Abs. 9 mit folgendem Text eingefügt:
Bei Urnengräbern für naturnahe Bestattungen im Friedhof Oerlenbach ist die Namensnennung bei Bedarf nur mittels einer Muschelkalkplatte mit Bronzetafel zulässig. Die Platte und die Tafel sind auf eigenen Kosten des Nutzungsberechtigten bei einem Steinmetz seiner Wahl zu beauftragen. Dabei müssen die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Fundament in Form einer Muschelkalkplatte: max. 35 cm breit, 35 cm tief, 3 cm hoch
Gedenkplatte in Form einer Bronzeplatte: max. 20 cm breit, 20 cm tief, 5 mm hoch
Die Gestaltung der Bronzeplatten kann individuell erfolgen.

§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2022 08:51 Uhr