Neubau von 6 Reihenhäusern auf Fl.Nrn. 1001/3, 1001/7 und 1001/8, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Bauausschuss, 16.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 16.07.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss der Gemeinde befasste sich in seiner Sitzung vom 19.02.2015 mit einer Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses, sowie Reihenhäusern auf den Fl.Nrn. 1001/7 und 1001/8 und beschloss, dieser sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
1.        Bei Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine ordentliche Entwässerung der Grundstücke einzuplanen, diese ist ggfs. vorab mit der Gemeinde abzusprechen und in einem Entwässerungsplan zu dokumentieren.
2.        Zu diesem Zeitpunkt ist auch die vorgeschriebene Nachbarbeteiligung durchzuführen und bei Antragstellung der Gemeinde vorzulegen.
3.        Eine Abstandsflächenberechnung ist im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mit vorzulegen.

Zwischenzeitlich konnte der Antragsteller noch den Grunderwerb der Fl.Nr. 1001/3 tätigen, was erheblich zu einer Entzerrung der baulichen Gestaltung beitragen soll.

Vorhaben neu:
Es wird nun beabsichtigt, statt dem Doppelhaus (ca. 12,00 x 10,00 m) nun ein weiteres Reihenhaus mit 20,80 m x 10,00 m (Bestand ca. 28,00 x 10,00 m) zu errichten. Die beiden Reihenhäuser sollen in E+I+D-Bauweise (DN 38°) errichtet werden, wobei im DG nur eine Studionutzung möglich ist. Neu gegenüber der Bauvoranfrage ist auch die Unterkellerung der Gebäude. Bei einer auszugehenden Grundstücksfläche von ca. 1.778 m² beträgt die GRZ 0,55 (BauNVO: 0,6) und die GFZ 0,44 (BauNVO: 1,2).

Des Weiteren soll die Zufahrt zu dem hinterliegenden Reihenhaus nun an der Nordseite unmittelbar an der Grenze des Grundstücks erfolgen (Bauvoranfrage: an der Südseite zwischen Doppelhaus und Stellplätzen), was zu einer Entzerrung bzw. Auflockerung der Stellplätze beiträgt. Es werden für die geplanten 6 Wohneinheiten 8 Stellplätze und 4 Garagen auf dem Grundstück bereitgestellt.

Die Gebäulichkeiten auf dem Grundstück wurden neu situiert, dadurch werden nun die erforderlichen Grenzabstände zum nördlichen Nachbarn (989/5 und 989/7) eingehalten und stellen auch im Westen des Grundstücks kein Problem mehr dar. Ebenfalls zu berücksichtigen war die bereits bestehende Grenzbebauung auf der Fl.Nr. 985.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pettendorfer Straße“ erschlossen. Es ist an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz angeschlossen. Auf die bereits bekannte Problematik hinsichtlich Hang-, Schicht- bzw. Niederschlagswasser, welches auf dem Grundstück anfällt bzw. sich sammelt und dann in die Mischwasserkanalisation eingeleitet wird, wird nochmals hingewiesen. Dem Bauherrn und dessen Vertreter ist dies bekannt, eine Verbesserung soll im Zuge der Baumaßnahmen hergestellt werden.

Nachbarbeteiligung:
Der Nachbar der Fl.Nr. 985 hat die Planunterlagen unterzeichnet. Der Nachbar der Fl.Nrn. 989/5 und 989/7 hat die Unterschrift nun verweigert, Gründe sind keine bekannt. Die ebenfalls, nur punktuell, zu beteiligenden Nachbarn der Fl.Nr. 989/22 haben ebenfalls keine Unterschrift geleistet.

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich wurde diskutiert, dass die Bebauung mittels Dreispänner nicht ins Ortsbild passen würde und vielmehr eine städtische Bebauung darstelle. Befürchtet werden die Schaffung eines Bezugsfalles und weitere Probleme hinsichtlich der künftig zur Verfügung zu stellenden Stellplätze. Insgesamt wurde für den Erhalt einer dörflichen, ländlichen Bebauung plädiert, wie es auch im gemeindlichen Leitbild zitiert wird.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 21.08.2015 08:05 Uhr