Mit Antrag vom 20.08.2015 sprachen Anlieger der Marienstraße in Adlersberg zum Thema „Zu schnelles Fahren“ in der Marienstraße vor und wünschen sich geeignete Maßnahmen, um die gefahrene Geschwindigkeit durch den Ort nachhaltig zu drosseln. Vorgeschlagen werden Temposchwellen mit einer Höhe von nur 4 cm, die mit farblichen Markierungen noch optisch hervorgehoben werden sollen. Diese würden nur eine geringfügige Lärmbelästigung auslösen, aber sehr effektiv sein. Auch sollen zusätzlich die Markierung 30 wiederholt aufgebracht werden, bzw. das „30“-er Schild durch „Zone 30“ ersetzt werden. Umgesetzt sollen die Maßnahmen noch vor dem Beginn der Bauphase im Baugebiet Pettendorf Südwest werden.
Notwendig wird dies aus Sicht der Anlieger, da die Bauart der abschüssigen Straße zum Schnellfahren verleitet bzw. beim nördlichen Ortseingang noch deutlich überhöhte Einfahrtsgeschwindigkeiten vorliegen. Auch werde nicht annähernd die vorgegebene Geschwindigkeit eingehalten. Der Antrag wird mittels einer Unterschriftenliste von 37 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.
Bürgermeister Obermeier nahm das Anliegen entgegen und sicherte zu, das Gesuch sowohl im Straßen – und Umweltausschuss wie auch im Gemeinderat zu behandeln. Er verwies aber auch auf eine bereits geführte Diskussion im Rahmen des Ausbaus der Marienstraße 2003 zu dieser Thematik und der bisherigen Haltung des Gemeinderates zum Einbau von Schwellen zur Verkehrsberuhigung. Gut vorstellbar wäre aus seiner Sicht, das Anbringen eines Dialogdisplays, das z.B. in Kürze am Ortseingang Schwetzendorf installiert wird. Auch kündigte er kurzfristig verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz an.
Die durchschnittliche Verkehrsbelastung der Marienstraße in beide Richtungen liegt bei ca. 1.430 Fahrzeugen/Tag.
Eine Tempo-30-Regelung ändert am nördlichen Ortseingang nichts, lediglich die beiden Einmündungen Hofmarkstraße und Herzog-Ludwig-Straße hätten eine geänderte Vorfahrtsregelung.
Farbliche Markierungen sind ohne großen Aufwand möglich. Eine Schwelle kann temporär versuchsweise installiert werden. Neben auftretenden Fahr – und Achsgeräuschen ist hier auch an die Winterdiensttauglichkeit der Schwellen zu denken. Weitere bauliche Maßnahmen sind einseitige Fahrbahnverengungen, auch diese könnten temporär angebracht werden, hätten aber den Vorteil, keinen Lärm zu produzieren.
Zu berücksichtigen ist, dass mit der Einbeziehungssatzung Adlersberg Nordost die einseitige Bebauung mittelfristig endet, was zu einer besseren Wahrnehmung des Ortscharakters führt und so zu einer Geschwindigkeitsreduktion führen kann.
Stellungnahme Bauverwaltung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es jedem Pkw-Fahrer in Adlersberg Schwierigkeiten bereitet, die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten. Die Begrenzung wurde in früheren Jahren im Zuge einer allgemeinen Einführung der Höchstgeschwindigkeit 30 auch für Adlersberg beschlossen. Eine Zone-30-Regelung schied damals definitiv aus, da es sich bei der Marienstraße um eine Durchgangsstraße handelt. Die Zonenregelung kann nur bei einem Straßennetz angewandt werden, das in sich geschlossen ist.
Über die Wirksamkeit eines Dialog-Displays kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da das Display in Schwetzendorf noch nicht installiert ist und daher noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Verstärkte Messungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz sind sicherlich ein momentanes, probates Mittel, was jedoch auf Dauer das Problem nicht löst.
Die Auswertungen der gemeindeeigenen Geschwindigkeitsanzeige der Jahre 2013 bis 2015 ergeben bei fünf Messungen einen Mittelwert der gefahrenen V 85 von 43,34 km/h.
Bei der aktuellen Auswertung im Bereich der Marienstraße Hausnummer 27 ergab sich eine durchschnittliche V 85 von 47,7 km/h. Auch hier war festzustellen, dass die V85 im nördlichen Ortseingang fast 10 km/h höher liegt als im südlichen.
Erfahrungswerte mit baulichen Veränderungen, wie z.B. Einbau von Schwellen oder Fahrbahnverengungen liegen ebenfalls keine vor, hier sollte eine Stellungnahme von der Polizei eingeholt werden.
Die Einführung einer Tempo-30-Zonen-Regelung scheint nicht möglich. Der Einbau von baulichen Veränderungen sollte erst nach Rücksprache mit der Polizei in Erwägung gezogen werden.