Mit Schreiben vom 18.08.2015 reichte die „Petitionsgemeinschaft Am Hüpberg“ einen Antrag zur Dorferneuerung in Kneiting ein. Zusammengefasst hat die Petition folgenden Inhalt:
1. Die Petitionsgemeinschaft plädiert für den Abriss der gesamten Treppenanlage mit Renaturierung des Geländestreifens.
2. Für den Fall aber, dass eine Entscheidung zum Erhalt der Treppe getroffen wird, sollte zumindest ein Rückbau der überdimensionierten nördlichen (unteren) zwei Treppenpodeste auf ein vernünftiges, sich in die nähere Umgebung einfügendes Maß angestrebt werden (§ 29 BauGB und § 34 BauGB analog).
3. Außerdem werden die Eigentümer der Grundstücke beidseits der Treppenanlage (Flur-Nrn. 131/1 und 130) einem Überbau durch die Anbringung einer Treppenwangen-Bekleidung oder durch einen überkragenden Treppenbelag jedweder Art nicht zustimmen (Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Grundgesetz – GG, Art. 101 i.V.m. 103 Abs. 1 Bayerische Verfassung – BV).
Die Petitionsgemeinschaft argumentiert, die Treppe sei in einem „elend heruntergekommenen Zustand“ und sei aufgrund der von ihr ausgehenden Gefahr zu sperren. Eine höchstpersönliche Inaugenscheinnahme der nahezu 35 Jahre alten Treppenanlage ist lt. Petitionsgemeinschaft sicherlich hilfreich für die Entscheidung zu Abriss oder Erhalt mit ggf. teilweisem Rückbau. Die Notwendigkeit werde verneint, da den Anwohnern am Hüpberg ausreichende Geh- und Fahrtrechte eingeräumt wurden. Die Nutzung sei nur vereinzelt gegeben, die Treppenanlage bringe nur wenigen Bewohnern oberhalb der Treppe einen Nutzen und nicht der Allgemeinheit.
Unterschrieben wurde die Petition von den Eigentümern der Anwesen Am Hüpberg 2, Am Hüpberg 5 und Keltenstraße 25, jeweils Kneiting. Die von einer Außerbetriebnahme der Treppenanlage unmittelbar betroffenen Eigentümer der Anwesen Am Hüpberg 1 und 3, sowie des Bereiches der Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ wurden an der Petition nicht beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass grundsätzlich im Gemeinderat Konsens besteht, Wegeverbindungen innerorts und auch zur freien Flur grundsätzlich zu erhalten und gegebenenfalls auszubauen. Eine zuletzt im BG Adlersberg II hierzu getroffenen Entscheidung hat diese Auffassung bestätigt. Ebenso sollen im Rahmen der Ortsentwicklung Pettendorf (Städtebauförderung) genau diese Zielsetzungen weiterverfolgt und möglichst umgesetzt werden. Im Gemeindeleitbild ist dieses Ziel ebenfalls verankert.
Im Gespräch ergab sich der Sachverhalt, dass durch den Winterdienst (bisher durch die Anlieger Kroneder und Steiner) der Schnee in die benachbarten Grundstücke geräumt wird. Hier kann angedacht werden – ähnlich den bestehenden Beispielen in der Gemeinde – von der Sicherung im Winter abzukommen. Dies würde auch eine weitere Schädigung der Anlage durch Salzeintrag vermeiden.