Informelle Anfrage auf Drehung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/27, Parzelle 2 im Baugebiet "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Bauausschuss, 19.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit informeller Anfrage vom 12.11.2015 bittet die beauftragte Planerin um Mitteilung, ob es möglich wäre, die westliche Längsseite des Hauptgebäudes mit Anlehnung der Garage nicht parallel zum Baufenster zu erstellen, sondern parallel zur nord-westlichen Grundstücksgrenze. Das Hauptgebäude wird innerhalb der Baugrenzen gedreht.
Als Begründung wird angeführt, dass durch diese Drehung von Haus und Doppelgarage ein Umkehrplatz geschaffen werden kann. Dadurch müssen die Bauherren künftig nicht mit dem Auto rückwärts bis zur geplanten Umkehr fahren.
Stellungnahme Bauamt:
Gemäß Nr. 2.1 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist für die Parzellen 1 und 2 die Ausrichtung der wesentlichen Gebäudelängsseiten parallel zur Erschließungsstraße oder um 90° gedreht vorgegeben. Die übrigen Parzellen im Baugebiet haben ausschließlich die Ausrichtung der wesentlichen Gebäudelängsseiten parallel zur Erschließungsstraße zu nehmen.
Aus städtebaulicher Sicht wäre die beantragte Zwischendrehung tolerierbar, da das Grundstück über einen anderen Zuschnitt als alle anderen verfügt und dies durchaus vertretbar erscheint. Zudem würde eine künftige Überplanung nördlich des derzeitigen Baugebietes ähnlich angeordnet werden.
Info Bauamt:
Die in der Sitzung vom 11.06.2015 behandelte Anfrage auf Errichtung eines Fachwerkhauses wird durch die Bauherren nicht weiterverfolgt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und stellt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2015 11:20 Uhr