Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Jotzo", Aufstellen des Bebauungsplanes "Lengauer Wohnpark" mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 04.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.12.2015, eingegangen am 13.01.2016, wird mitgeteilt, dass der Marktrat Nittendorf in seiner Sitzung vom 15.12.2015 die Änderung des Bebauungsplanes „Jotzo“ in Undorf, Markt Nittendorf, beschlossen hat.

Auf dem rund 6.300 m² großen Areal sollen neben dem bestehenden Wohngebäude sechs Doppelhäuser errichtet werden. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt, es findet somit keine Umweltprüfung statt.

Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 16.02.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Pettendorf zu den Planungen keine Einwände vorbringen wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die vorliegende Planung keine Einwände erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 13:59 Uhr