Haushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Hebesätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 03.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö 6

Sachverhalt

Beratung und Beschlussfassung über die Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern
Die Gemeinden und Städte legen bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer mittels Hebesätzen die Steuerhöhe fest. Diese fällt sehr unterschiedlich aus. Während München beispielsweise einen Gewerbesteuerhebesatz von 490 Prozent hat, können Gemeinden in strukturschwachen Regionen gerade einmal 300 Prozent durchsetzen. Dennoch wurde im Finanzausgleich bei der Steuerkraftermittlung bei allen Gemeinden ein einheitlicher Hebesatz von 300 Prozent zugrunde gelegt. Dies hat Auswirkungen bei der Feststellung der „Bedürftigkeit“ der Kommunen. Den ländlichen Gemeinden verbleibt dadurch viel weniger Finanzspielraum.

Um die Verteilungsgerechtigkeit zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Kommunen zu erhöhen, werden die Realsteuereinnahmen der Gemeinden bei der Berechnung der Steuerkraft zukünftig in einem größeren Umfang angesetzt. Hierzu wurden nicht nur die Nivellierungshebesätze auf einheitlich 310%  angehoben (von 300%), sondern zusätzlich wurde auch ein Zuschlag in Höhe von 10% der Realsteuereinnahmen die auf Hebesätze oberhalb der Nivellierungshebesätze entfallen eingeführt.

Dies bedeutet, dass alle  Berechnungen, z.B. Steuerkraft, Kreisumlage etc., davon ausgehen, dass die Gemeinde Pettendorf mindestens 310%  Realsteuerlast erhebt . Dies fließt in die Berechnungen so mit ein. Verbliebe die Gemeinde Pettendorf demnach auf den bisherigen Werten, so würde sie bei allen Belastungen, die den Steuersatz in den Berechnungen zu Grunde liegen, höher belastet, als es den tatsächlichen Einnahmen entspricht.

Insoweit erscheint es folgerichtig, den Realsteuerhebesatz auf mindestens 310 Punkte anzuheben.
Die durchschnittlichen Hebesätze von Kommunen in Bayern mit einer Größe von 3000 bis unter 5000 Einwohnern betragen:


Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Durchschnitt Kommunen in Bayern
3000-5000 Einwohner
335
328,3
329,8

Gemeinde Pettendorf bisher
300
300
300
Gemeinde Pettendorf zukünftig
310
310
310

Die Gemeinde bleibt damit weiter deutlich unter den Durchschnittswerten in Bayern. Die letzte Anpassung der Realsteuern ist ca. 30 Jahre her.

Die Realssteuern werden wie folgt angehoben:

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
310
310
310

Die Erhöhung erfolgt zum 1.1.2016.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt.

Gemeinderätin Weiermann beginnt die Diskussion mit einem klaren Bekenntnis für die durchgehende Erhöhung auf 310 %. Für sie ist es insbesondere entscheidend, dass im Quervergleich zu anderen Kommunen dieser Größenklasse die Hebesätze der Gemeinde Pettendorf auch nach der Erhöhung deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen.

CSU-Fraktionsvorsitzender Bink erläutert, dass die geplante Erhöhung der Hebesätze nochmals intensiv in der Fraktion diskutiert wurde. Gemeinderat Bink macht deutlich, dass es aus Sicht der CSU-Fraktion nicht darauf ankommt, wie sich die Hebesätze im Quervergleich darstellen oder zu welchem Zeitpunkt die Realsteuersätze zum letzten Mal erhöht wurden. Vielmehr sei die Finanzkraft der Gemeinde Pettendorf entscheidend. Und diese zeige, dass die Gemeinde Pettendorf aufgrund der Haushaltslage nicht auf die Erhöhung der Hebesätze angewiesen ist. Die CSU wird demnach geschlossen gegen die Erhöhung stimmen.

Bürgermeister Obermeier nimmt den Einwand zu Kenntnis und weist nochmals darauf hin, dass gerade die bevorstehenden investiven Maßnahmen der nächsten Jahre die Haushaltslage durchaus verschärfen könnten. Unter Berücksichtigung der Rangfolge der Einnahmearten, sei die Erhöhung der Realsteuersätze geboten, da Beiträge und Gebühren durch aktuelle Kalkulationen nach der KAG ermittelt wurden und ggf. notwendige Kreditaufnahmen auf ein Minimum zu reduzieren sind.

Beschluss

Die Realsteuern werden wie folgt angehoben:

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
310
310
310

Die Erhöhung erfolgt zum 1.1.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 09.06.2017 14:03 Uhr