Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Beschilderung der E-Tankstelle im Gewerbegebiet Pettendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Gemeinderat, 07.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 02.07.2015 auf Teilflächen des öffentlichen Parkplatzes im Gewerbegebiet Pettendorf (Fl.Nr. 78/10, Gemarkung Pettendorf, an der Schloßstraße, Pettendorf) eine E-Tankstelle einzurichten. Damit dieser Bereich auch künftigen Nutzern uneingeschränkt zur Verfügung steht, ist eine entsprechende Beschilderung erforderlich. Diese soll hiermit angeordnet werden.
In Frage kommt hier nur das VZ 314 (Parken), da die weiteren, möglichen Verkehrszeichen Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen bzw. Parken auf Gehwegen betrifft. Nach VwV-StVO zu § 45 StVO Nr. 45 d soll die Erlaubnis zum Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen tagsüber zeitlich beschränkt werden. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen soll tagsüber in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vier Stunden nicht überschreiten. Dies kann durch Anbringung des ZZ 1026-60 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei) entsprechend eingegrenzt werden.
Nach Rücksprache mit dem Betreiber der E-Tankstelle bei der Inbetriebnahme am 30.03.2016 wurde mitgeteilt, dass die gängige Beschilderung das VZ 314 mit dem ZZ 1026-60 ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des VZ 314 (Parken) mit dem ZZ 1026-60 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei) an der E-Tankstelle in Pettendorf, Fl.Nr. 78/10, Gemarkung Pettendorf, an der Schloßstraße in Pettendorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2017 14:04 Uhr