Bereits in der Sitzung vom 06.09.2012 wurde der Sachverhalt diskutiert und sei im Folgenden nochmals dargestellt:
Bisheriger Sachverhalt:
Schreiben an betroffene Anlieger vom 10.07.2012:
Wie in der Gesprächsrunde mit den Anliegern im Bereich der künftigen Entwicklung „Am Hüpberg“ bereits besprochen, gibt es zunehmend Probleme mit der Auffindung/Anfahrt der Anwesen „Am Hüpberg 1 und 3“.
Aus dieser Problemstellung hat der Straßen- und Umweltausschuss abgeleitet, dass es am sinnvollsten erscheinen würde, der Zufahrt über die Schreinerei Bachmeier einen neuen Straßennamen zu geben. Bei Verwirklichung der bereits angesprochenen künftigen Entwicklung in diesem Bereich wäre dies sinnvoll, vorprogrammierte Verwechslungen könnten vermieden werden.
Wir bitten Sie nun um Mitteilung Ihrer Meinung und ggfs. eines Vorschlags Ihrerseits bis spätestens 17.08.2012 schriftlich, telefonisch oder per E-Mail, damit sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.09.2012 mit dieser Angelegenheit befassen kann.
Folgende Vorschläge gingen von den Anliegern ein:
„Oberer Hüpberg“, „Bürgermeister-Bach-Weg“, „Zur schönen Aussicht“, „An der Kneitinger Höhe“
Vorschläge der Verwaltung:
„Hüpbergweg“, „Hüpbergallee“ und „Donaublick“
Vorschläge des Ortsheimatpflegers:
„Zur Schönleite“ ( Bezug auf Hanglage), „Am Dorfblick“ (Einmalige Aussicht auf das Dorf), „Donaublick“ (stellenweise je nach Lage
Diskussionsverlauf:
Favorisiert werden die Vorschläge „Bürgermeister-Bach-Weg“ und „Zur Schönleite“.
Da die Meinungen vertreten werden, die Kneitinger Bürger entscheiden zu lassen und das Baugebiet „Zur Alten Mühle I“ in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sollte die Entscheidung vertagt werden.
Beschluss vom 06.09.2012:
Der Gemeinderat vertagt den Tagesordnungspunkt bis die Baulandausweisung des geplanten Baugebiets „Zur Alten Mühle I“ abgeschlossen ist.
Über die Namensvorschläge „Bürgermeister-Bach-Weg“ und „Zur Schönleite“ werden die Kneitinger Bürger um Rückmeldung gebeten.
Sachverhalt neu:
In Anlehnung an die damals geführte Situation und die unverändert bestehenden Mängel der aktuellen Bezeichnung ist die Thematik nunmehr zu entscheiden. Es traten wiederholt durch die unterschiedlichen Zufahrtsmöglichkeiten Irritationen bzw. auch gefährlichen Situationen (z.B. Notarzt) auf, da über die Navigation nicht zweifelsfrei erkennbar ist, wie die bestehenden Anwesen angefahren werden können. Hier kam es regelmäßig zu Situationen, dass Rettungsdienste die Adressen Am Hüpberg 1 und 3 über die Keltenstraße anfahren und dann vor der Treppenanlage stehen, was bei einem Krankentransport zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Weiter wird heuer neben der Straßenbaumaßnahme über die DE Kneiting in der Straße „Am Hüpberg“ auch die neue Erschließungsstraße (siehe nachfolgende Zeichnung) zu den bisherigen Grundstücken Am Hüpberg 1 und 3 erstmalig hergestellt. Die Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ ist rechtskräftig und die neu ausgewiesenen Parzellen benötigen eine Hausnummer.
Der anliegende Betrieb an der ehemaligen B 8 hat die Postadresse „Zur Alten Mühle 20“ und ist daher von der Umbenennung nicht betroffen. Das angrenzende Wohnhaus (Hs.Nr. 20a) müsste diskutiert werden.
Zu den damals favorisierten Namen ging von den Kneitinger Bürgern nur eine Anregung ein, die sich grundsätzlich gegen eine Namensverwendung wendet und „Schönleite“ oder „Zur Schönleite“ vorschlägt.
Beschluss vom 12.05.2015
Im Gemeinderat entsteht schnell ein Konsens darüber, dass der Straßenname „Zur Schönleite“ favorisiert wird. Die Gemeinderäte Oberleitner und Bornschlegl plädieren zusätzlich dafür, auf den Artikel bzw. die Präposition „Zur“ zu verzichten. Gemeinderat Fleischmann bedauert, dass aus Kneiting nur ein Vorschlag einging und schlägt vor, auch den „Bürgermeister-Bach-Weg“ weiterhin als Straßennamen in Betracht zu ziehen. Gemeinderat Bink wendet ein, dass der „Bürgermeister-Bach-Weg“ sich eher für ein größeres Baugebiet oder einen größeren Planbereich eignen würde und spricht sich ebenfalls für die „Schönleite“ aus.
Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung: