Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung (max. 20 cm) auf den Fl.Nrn. 152, 154 Tfl., 815 Tfl., 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 19.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.05.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Kneiting, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.

Zu den Grundstücken:
Fl.Nrn. 152, 154 Tfl. und 815 Tfl.: Der erste Teilbereich weist eine Gesamtfläche von 6.514 m² auf, dabei sind die Fl.Nrn. 154 Tfl. und 815 Tfl. im Eigentum der Gemeinde Pettendorf.

Fl.Nrn. 449, 450 und 451:Der zweite Teilbereich weist eine Gesamtfläche von 4.770 m² auf.

Fl.Nrn. 531, 532, 532/2, 532/3 und 533: Der dritte Teilbereich beinhaltet eine Gesamtfläche von 8.490 m².

Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 19.774 m².

Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 19.774 m² x 0,2 m = 3.955 m³ x 1,33 = 5.260 to / 15 to. = rd. 351 Lkw`s

Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die Bundesstraße 8 und die Gemeindeverbindungsstraßen Kneiting - Mariaort bzw. Kneiting – Etterzhausen („Alte Straße“) zu erfolgen. Die Zufahrt über den Ortsbereich Kneiting ist aufgrund der Dorferneuerungsmaßnahmen und der zu erwartenden Anwohnerbelästigungen nicht möglich.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
1.        Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
2.        Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
3.        Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
4.        Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die Zufahrt zu den Flächen darf nicht über öffentliche Straßen im Ortsbereich Kneiting erfolgen.
  2. Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
  3. Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen (hier: GVS Kneiting – Mariaort: Tonnagebeschränkung max. 7,5 to.) gemäß der StVO wird hingewiesen.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
  5. Die Fl.Nr. 815 Tfl., Gemarkung Kneiting, öffentlicher Feld- und Waldweg im Eigentum der Gemeinde Pettendorf, ist nicht Bestandteil dieser Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2016 10:11 Uhr