Nach den Kanalbaumaßnahmen in Neudorf im Jahre 1990 wurde das bisherige System als Oberflächenentwässerungssystem beibehalten. Es führt durch die privaten Grundstücke zu einer Sammelableitung, die dann am RÜB Neudorf Seeweg vorbei in einen entfernt liegenden Graben verläuft. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor.
Die Betonrohrleitungen (teilweise gelocht) wurden mit dem Bau der Siedlung Neudorf 1963 erstellt. Die Grunddienstbarkeiten wurden 1991 neu bestellt und geregelt.
Durch die Starkregenfälle im Frühsommer wurden Abflussstaus bemerkt, v.a. weil noch alte Anschlüsse aus Häusern mit der Oberflächenentwässerung verbunden sind. Bei Spülversuchungen durch eine Fachfirma wurde festgestellt, dass kein Freispülen möglich war. Das Hinzuziehen einer weiteren Fachfirma mit Wurzelfräse und Kamera verlief ebenfalls ergebnislos, da nach jeweils kurzen Strecken ein teilweise 100%iger Verschluss den Einsatz der Fräse nicht ermöglicht hat (Gefahr des Steckenbleibens).
Auch im Bereich außerhalb der Privatgrundstücke war nach ca. 10 m ein Einbruch festzustellen.
Weiter war festzustellen, dass in vielen Grundstücken die Kanaltrasse nicht wurzelfrei gehalten ist und weitere massive Wurzeleinwüchse vorliegen können. Erforderliche Maßnahmen in den Grundstücken sind aufgrund des Platzmangels und der gärtnerischen Gestaltung mit hohem Aufwand verbunden.
Eine Inspektion war nicht möglich, da für Spülungen ein regelrechter Abfluss erforderlich ist, dieser jedoch durch die Verschlüsse in der Hauptsammelleitung nicht gegeben war. Somit mussten zunächst alle Bemühungen eingestellt werden.
Ein mit dem Planungsbüro Kehrer diskutierter Lösungsansatz sieht vor, zunächst den Hauptsammler zu ertüchtigen, um sich dann hier von unten nach oben vorzuarbeiten, die Schäden zu sanieren und/oder zu erneuern.
Zur Ertüchtigung des Hauptsammlers ist ein Neubau erforderlich, da die liegenden Betonleitungen mehr als 50 Jahre alt sind, gelocht und an den Muffen wurzeleinwuchs-gefährdet sind und damit eine stückweise Reparatur nicht in Frage kommt.
Zur Vermeidung aufwändiger Neubaumaßnahmen in den Grundstücken ist vorgesehen, die neue Leitung außerhalb am südwestlichen Rand der Fl.Nr. 1592 zu situieren, mit den Eigentümern wurde bereits Kontakt hergestellt (Planskizze).
Für die Maßnahmen in den Grundstücken muss dann zunächst mittels Kamerabefahrung die Situation festgestellt und nach Befund saniert werden. Die Grundstückseigentümer werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.