Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 222/1 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Bauausschuss, 21.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 21.07.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt im nordwestlichen Bereich des Grundstücks ein Einfamilienhaus (12,50 x 9,50 m) und eine Doppelgarage (ca. 9,00 x 7,50 m) zu errichten. Vorgesehen ist für das Hauptgebäude eine Bebauung in E+1-Bauweise mit Walmdach (DN 18°), die Garage soll ein Flachdach bzw. flachgeneigtes Pultdach erhalten.

Erschließung:
Das Grundstück Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf, ist straßenmäßig über die Weinbergstraße, die private Zufahrt Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, sowie über ein noch einzutragendes Geh- und Fahrtrecht auf der verbleibenden Fl.Nr. 222/1 Restfläche erschlossen.

Im Zuge der beabsichtigten Grundstücksteilung werden auf dem verbleibenden Grundstück Fl.Nr. 222/1 (Tfl.) entsprechende Grunddienstbarkeiten (unter anderem Geh- und Fahrtrecht) im Bereich der jetzigen Zufahrt zu dem noch bestehenden Garagentrakt eingetragen. Das Geh- und Fahrtrecht ist spätestens zur Bauantragsstellung nachzuweisen.

Die Erschließung Kanal und Wasser ist ebenfalls gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Das Geh- und Fahrtrecht auf dem verbleibenden Restgrundstück (Sicherung der Erschließung „Straße“) ist spätestens zur Bauantragsstellung nachzuweisen. Hinweis zur Erschließung Kanal: Sollte die derzeitige Dimensionierung des Kanals nicht ausreichen, so ist dieser auf Kosten der Antragsteller zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.08.2016 08:09 Uhr