Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg im Bereich des ehem. städtischen Fußballstadion an der Prüfeninger Straße einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan) - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Gemeinderat, 03.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.10.2016 legt die Stadt Regensburg – Stadtplanungsamt – die eingangs genannte Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Es wird um Stellungnahme bis zum 14.11.2016 gebeten. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende öffentliche Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Unter Punkt 4.1 wird die künftige Nutzung/Innenentwicklung wie folgt beschrieben:
Die Änderungen stellen eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 31.01.1983 in der Fassung vom 02.06.2014 dar und bereiten die Realisierung der Zielsetzungen (siehe Pkt. 1.) planungsrechtlich vor.
Zur Umsetzung der planerischen Zielsetzungen ist bei der Änderung beabsichtigt, im nördlichen Bereich statt der Grünfläche (Sportfläche) einen kleinen Teilbereich (ca. 0,5 ha) für Wohnnutzung zur Arrondierung der bestehenden Wohnnutzung entlang der Prüfeninger Straße vorzusehen.
Für den größten und mittleren Planungsbereich wird anstelle der bisherigen Sport und Kleingartenflächen eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule geplant (ca. 2,5 ha). Die Nachfolgenutzung für das Fußballstadion und der westlich anschließenden Teilbereiche der Kleingartenanlage "Gartenfreunde" wurde bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Rahmenplanung (2010) für das Stadtquartier Innerer Westen untersucht und der Standort für eine Grundschule (ca. 6.000 m² und Sportflächen) sowie eine Wohnnutzung festgelegt. Aufgrund der entstehenden neuen Wohngebiete an der Ladehofstraße und des Verlagerungsbedarfs der Grundschule Kreuzschule (die Räume der Kreuzschule werden dringend für eine Erweiterung der Realschule am Judenstein benötigt) hat sich die Bedarfsfläche für die Schule zwischenzeitlich deutlich erhöht (ca. 22.000 m²). Diese Fläche soll nun hier gesichert werden, weil für eine Grundschule dieser Größenordnung in diesem Stadtteil keine anderen geeigneten Flächen zur Verfügung stehen.
Im südlichen Teilbereich ist eine Fläche von ca. 0,7 ha für die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Anschluss an die Brauerei Bischofshof vorgesehen. Diese soll den Standort der Brauerei mittelfristig sichern und den Spielraum für Anpassungen im Betriebsgelände schaffen, der die potenziellen Konflikte zwischen Brauerei und benachbarten schutzwürdigen Nutzungen mindert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Bink schlägt vor, einen Hinweis mit aufzunehmen, dass die verkehrliche Belastungssituation nicht ausreichend gewürdigt wurde.
Im Gemeinderat besteht Konsens darüber, dass im Rahmen der Stellungnahme auf die Notwendigkeit der Verbesserung der infrastrukturellen Maßnahmen „Verkehr“ hingewiesen werden sollte.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg im Bereich des ehem. städtischen Fußballstadions an der Prüfeninger Straße Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden. Die Gemeinde Pettendorf weist darauf hin, dass die infrastrukturellen Maßnahmen zum Verkehr dennoch
verbesserungsbedürftig sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2017 14:11 Uhr