Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 222/5, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Bauausschuss, 16.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.07.2016 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2016-1372 vom 21.09.2016 den beantragten Vorbescheid mit folgenden Auflagen:
- Die ordnungsgemäße Erschließung (Geh- und Fahrtrecht) ist nachzuweisen.
Ein naturschutzfachlicher Nachweis, z.B. eine Eingrünung ist nachzuweisen.
Das Gebäude ist in E+D oder E+1 zu errichten. Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach zu wählen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Zum Vorhaben:
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienwohnhaus (12,24 x 9,49 m) und eines Carports mit Geräteraum (9,00 x 6,00 m) zu errichten. Das Hauptgebäude soll in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 22°), der Carport/Geräteraum soll ein flach geneigtes Pultdach (DN 4°) erhalten.
Erschließung:
Das Grundstück Fl.Nr. 222/5, Gemarkung Pettendorf, ist straßenmäßig über die Weinbergstraße, die private Zufahrt Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, sowie über ein notariell bestelltes Geh- und Fahrtrecht auf der verbleibenden Fl.Nr. 222/1 erschlossen. Für die Erschließung Kanal und Wasser ist ebenfalls ein notarielles Leitungsrecht bestellt worden.
Feststellung Bauamt:
Die Auflagen des Vorbescheides wurden bis auf die Nrn. 2 und 4 erfüllt. Hierzu liegen keine Nachweise vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2017 13:58 Uhr