Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 222/5, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 16.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 16.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.07.2016 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2016-1372 vom 21.09.2016 den beantragten Vorbescheid mit folgenden Auflagen:
  1. Die ordnungsgemäße Erschließung (Geh- und Fahrtrecht) ist nachzuweisen.
  2. Ein naturschutzfachlicher Nachweis, z.B. eine  Eingrünung ist nachzuweisen.
  3. Das Gebäude ist in E+D oder E+1 zu errichten. Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach zu wählen.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen sind mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.

Zum Vorhaben:
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienwohnhaus (12,24 x 9,49 m) und eines Carports mit Geräteraum (9,00 x 6,00 m) zu errichten. Das Hauptgebäude soll in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 22°), der Carport/Geräteraum soll ein flach geneigtes Pultdach (DN 4°) erhalten.

Erschließung:
Das Grundstück Fl.Nr. 222/5, Gemarkung Pettendorf, ist straßenmäßig über die Weinbergstraße, die private Zufahrt Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, sowie über ein notariell bestelltes Geh- und Fahrtrecht auf der verbleibenden Fl.Nr. 222/1 erschlossen. Für die Erschließung Kanal und Wasser ist ebenfalls ein notarielles Leitungsrecht bestellt worden.

Feststellung Bauamt:
Die Auflagen des Vorbescheides wurden bis auf die Nrn. 2 und 4 erfüllt. Hierzu liegen keine Nachweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2017 13:58 Uhr