Vollzug des GLkrWG;
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Listennachfolgers für den verstorbenen Gemeinderat Christian Gerdes
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 01.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ausgangslage:
Am 23.04.2017 ist der Gemeinderat Christian Gerdes verstorben. Der durch den Tod von Christian Gerdes wieder zu besetzende Sitz im Gemeinderat fällt dem Wahlvorschlag 06 – UwB/ödp – zu.
Erster Listennachfolger dieses Wahlvorschlags ist Herr Horst Bogner, da auf ihn bei der Gemeinderatswahl 2014 hinter den bisher dem Gemeinderat angehörenden Gemeinderatsmitgliedern der UwB/ödp die meisten Wählerstimmen entfielen. Mit Schreiben vom 09.05.2017, zugestellt am 09.05.2017, wurde Herr Horst Bogner um Erklärung innerhalb einer Woche gebeten, ob das Ehrenamt des Gemeinderats angenommen wird. Mit Schreiben vom 15.05.2017, eingegangen am 16.05.2017, erklärt Herr Bogner mit ausführlicher Begründung, dass er das Amt als Gemeinderat nicht annimmt.
Mit Schreiben vom 19.05.2017, zugestellt durch Boten am gleichen Tag, wurde als zweiter Listennachfolger dieses Wahlvorschlags Herr Michael Dotzler gebeten, sich zu erklären, ob die Wahl angenommen wird.
Herr Dotzler erklärte sich schriftlich bereit, das Amt anzunehmen (Erklärung vom 23.05.2017).
Beschlusserfordernis:
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) hat der Gemeinderat durch Beschluss festzustellen, ob der Listennachfolger a) die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch erfüllt und b) ob eventuell Amtsantrittshindernisse vorliegen.
Der Prüfungsumfang ergibt sich aus Art. 48 Abs. 1 GLKrWG. Demnach läge ein Amtsantrittshindernis vor
- bei Verlust der Wählbarkeit,
- bei Verweigerung der Eidesleistung oder Ablegens des Gelöbnisses,
- sowie in den Fällen des Art. 31 Abs. 3 GO (z. B. Beamte oder leitende hauptberufliche Arbeitnehmer dieser Gemeinde, Beamte und Arbeitnehmer der (zuständigen) Rechtsaufsichtsbehörde, etc.)
Die Prüfung der Listennachfolge auf Grundlage des Art. 48 Abs. 1 GLKrWG hat seitens der Verwaltung ergeben, dass im Fall von Herrn Dotzler die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und keine Amtsantrittshindernisse vorliegen, soweit auch bei der notwendigen Vereidigung der Eid geleistet wird (Tagesordnungspunkt 2).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Horst Bogner (UwB/ödp) nach dem durch Tod ausgeschiedenen Christian Gerdes als Listennachfolger wegen Ablehnung nicht in den Gemeinderat nachrückt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Michael Dotzler den durch Tod ausgeschiedenen Gemeinderat Christian Gerdes ersetzt und in den Gemeinderat nachrückt. Amtsantrittshindernisse gemäß Art. 48 Abs. 1 GLKrWG liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2018 08:03 Uhr