Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Michael Dotzler


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 01.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Gemeinderatssitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab (Art. 31 GO). Die Vereidigung ist insoweit auch für den Listennachfolger, Herrn Michael Dotzler, erforderlich. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier vereidigt Herrn Michael Dotzler.

Datenstand vom 19.02.2018 08:03 Uhr