Vollzug der Baugesetze - Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Am Silbergarten-West" durch 1. Deckblatt;
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 05.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ zu ändern (1. Deckblatt). Wesentliches Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.09.2017 wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.
Zeitnah zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans. Dieser liegt in der Zeit vom 18.09.2017 bis 18.10.2017 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 08.09.2017 hingewiesen. Im Namen des Marktes Lappersdorf möchten wir Sie als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange bitten, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung des Bauleitplans Stellung zu nehmen.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis zum 13.10.2017. Sollten wir bis zum Ablauf der Frist nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden, bzw. wird Ihr stillschweigendes Einverständnis angenommen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2018 14:42 Uhr