Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters
Waldkindergarten Pielenhofen
Frau Wolfram bedankt sich mit einer E-Mail vom 27.10.2017 für die finanzielle Unterstützung für den neuen Bauwagen, der Ausbau gehe gut voran und soll noch in diesem Jahr fertig werden. Ab März 2018 sei eine Platzerweiterung auf 35 Plätze genehmigt, wobei bis zu 8 Plätze für 2-3 jährige zur Verfügung stünden. Aus Pettendorf lägen 4 Anmeldungen vor. Weiterhin würde überlegt, einen Hort für Schulkinder anzubieten. Dafür wäre aber in Schulnähe eine Waldgrundstück notwendig.
Regionaler Planungsverband Regensburg
Der Regionale Planungsverband Regensburg informiert mit Schreiben vom 13.10.2017 von der Fortschreibung der Regionalplankapitel B VI „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“ und B VIII „Gesundheits- und Sozialwesen“. Zur Erarbeitung der Grundlagen soll von einem externen Gutachterbüro ein Fachgutachten erstellt werden, welches den Bestand und Bedarf an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufzeigt. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, den Ist-Bestand an Daseinsvorsorgeeinrichtungen und deren Auslastung zu erheben. Im Zuge dessen wird Anfang 2018 eventuell auch eine regionsweite Abfrage bestimmter Einrichtungen in den einzelnen Gemeinden erfolgen.
Es ist vorgesehen Analysen zu folgenden Einrichtungen bzw. Dienstleistungen durchzuführen:
Gesundheit - Bildungs- und Betreuungswesen – Sozialwesen.
Die Ergebnisse des Gutachtens sollen insbesondere auch den Kommunen für eigene, über die Regelungskompetenz des Regionalplans hinausgehende, Planungen zur Verfügung gestellt werden.
Anregungen und Vorschläge sollen bis Ende November 2017 mitgeteilt werden.
Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung
Die Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung bei den Gemeinden im Landkreis Regensburg im Rahmen der ISIS 12 Zertifizierung wird durch ein Organigramm dargestellt. Ein Exemplar geht in Umlauf.
Lärmbelästigung Baugebiet „Auf der Höhe“
In dem gemeinsamen Schreiben vom 14.10.2017 beschweren sich zwei Anlieger über den Umfang der Lärmimmission nach Schulbetriebsende, die durch Fremdnutzer des Schulgeländes entsteht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Schulbetrieb/Hort in den letzten Jahren gravierend verändert habe. Speziell werden Sportveranstaltungen angesprochen. Die Lärmbelästigung war teilweise so laut, dass sie selbst bei geschlossenen Fenstern und Türen noch hörbar waren. Neben einem „Lärmkalender“ mit der Darstellung einzelner Ereignisse ab Juni 2017 bis September/Oktober 2017 werden 5 Fragen mit der Bitte um Beantwortung gestellt. Außerdem wird angekündigt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen um eine Unterlassung der Lärmimmissionen zu erwirken. (Das Gremium konnte in das Schreiben Einsicht nehmen).
Jagdrecht, Tierseuchenrecht; Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist im Juli d.J. über eine Entfernung von ca. 400 km in ein Gebiet an der Ostgrenze Tschechiens verschleppt worden. Die Gefahr einer Einschleppung nach Bayern ist damit wieder größer geworden. Diese Krankheit ist für Wild- und Hausschweine äußerst gefährlich, höchst ansteckend und verlangt ein striktes Hygienemanagement vor allem der Schweinehalter, aber auch der Jäger. Für den Menschen bestehen keine gesundheitlichen Risiken.
Die Schweinepestverordnung sieht für den Ausbruchsfall eine Vielzahl von Maßnahmen und Verboten vor. Ein gefährdeter Bezirk wird im Fall eines nachgewiesenen Falles durch Allgemeinverfügung der Regierung festgelegt, der Umfang hat risikobasiert einen Mindestradius von ca. 15 km. Ein Beobachtungsgebiet um den gefährdeten Bezirk herum wird ebenfalls durch Allgemeinverfügung der Regierung mit weiteren 15 km Mindestradius festgelegt.
Kinderhort
Wie bekannt sein dürfte, wurde die bisherige Trägerschaft aufgekündigt.
Nach einem Gespräch über den künftigen Betrieb des Kinderhortes mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. wurden Angebote über den Betrieb des Kinderhortes mit und ohne Defizitvertrag, die Durchführung der Mittagsbetreuung und einen kombinierten Defizitvertrag über die Betriebsträgerschaft Hort und Mittagsbetreuung vorgelegt. Zuständig für die Entscheidung ist der Schulverband Pettendorf-Pielenhofen.
Bürgerversammlungen
Diese finden statt am 20.11.2017 und 27.11.2017.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Beschilderung Baugebiet Pettendorf-Südwest
Gemeinderat Bornschlegl informiert, dass wegen fehlender Straßenschilder im Baugebiet Pettendorf-Südwest für die Zulieferer/Baufirmen Probleme aufträten, die richtige Baustelle zu erreichen.
Bürgermeister Obermeier geht davon aus, dass die Straßenschilder bestellt sind aber noch nicht geliefert wurden. Wann die Lieferung erfolge, werde nachgefragt. Bekannt sind die Probleme über geplante An
fahrten über die Margarethenstraße oder den Sühnekreuzweg. Für den Bereich Margarethenstraße sollte die bisherige Beschilderung ausreichen, für den Sühnekreuzweg wurden Hinweisschilder vom Straßen- und Umweltausschuss beschlossen.
Geschwindigkeitsanzeigen
Gemeinderat Bink weist darauf hin, dass die neuen Anzeigegeräte Pettendorf und Reifenthal nicht mehr oder nur temporär funktionieren.
Verkehrszeichen GVS Pettendorf-Schwetzendorf (Ochsenstraße)
Gemeinderat Bornschlegl weist auf ein umgefahrenes Verkehrszeichen hin. Laut Bürgermeister Obermeier wurde bereits ein Ersatz-Verkehrszeichen bestellt.
Amselbergweg
Gemeinderat Weigl möchte wissen, wann hier die Asphaltierungsarbeiten stattfinden können.
Laut Bürgermeister Obermeier wird nach der Auflösung des Weges Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting, den Anliegern ein flächengleicher Tausch vorgeschlagen. Den aktuellen Projektstand wird er klären.
Ansiedlung eines Supermarktes in Kneiting
Gemeinderat Weigl erkundigt sich nach dem derzeitigen Verfahrensstand.
Laut Bürgermeister Obermeier besteht seitens der Eigentümer noch Interesse, allerding war der letzte Kontakt mit dem Entwickler etwa im August/September, es ist aber unbekannt wie oder wann das Projekt weitergeführt wird.
Darauf bittet Gemeinderat Weigl um eine schriftliche Anfrage über die weiteren Absichten.