Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans „Am Silbergarten-West" des Markt Lappersdorf hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderat, 11.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West" zu ändern (1. Deckblatt). Wesentliches Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 den Entwurf für das 1. Deckblatt des Bebauungsplan "Am Silbergarten West" in der Fassung vom 04.12.2017 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TBI Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.

Zeitnah erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bauleitplans. Dieser liegt in der Zeit vom 18.12.2017 bis 02.02.2018 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 08.12.2017 hingewiesen.

Die Gemeinde Pettendorf wird nun als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gebeten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Bauleitplans bis zum 02.02.2018 Stellung zu nehmen.

Sollte bis zum Ablauf der Frist nichts eingehen, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden, bzw. wird das stillschweigende Einverständnis angenommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die 1. Deckblattänderung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 16:18 Uhr