Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 94/27, Gemarkung Pettendorf, Parz. 12 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 15.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienwohnhaus (10,115 x 8,24 m) mit einer Doppelgarage (8,00 x 6,00 m) zu errichten. Das Vorhaben weicht in Punkt 2.1 b) von den textlichen Festsetzungen (Längen-/Seitenverhältnis 5:4) ab, es ist daher ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wurde schriftlich beantragt, als Begründung wurde die Geringfügigkeit der Abweichung und dessen städtebauliche Vertretbarkeit angeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2018 08:21 Uhr