Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 94/39, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 35 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 15.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Realisierung des Vorhabens war ursprünglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren geplant und auch bereits genehmigt (Az. 6024.3-49-2017 vom 31.08.2017). Aufgrund einiger Umplanungen und festgestellter Planungsmängel an dem Vorhaben wurde nun eine Behandlung im Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • 2.1 a) Gebäudebreite maximal 10,00 m - geplant: 12,49 m,
  • 2.1 b) Längen-/Seitenverhältnis 5:4 – durch die abweichende Gebäudebreite ergibt sich ein Längen-/Seitenverhältnis von 5:5.
  • Mit beantragt wurde eine Befreiung bzgl. der abweichenden Wandhöhe der Garage (3,485 m), diese ist jedoch nicht erforderlich, da die max. Wandhöhe der Gebäude in den Anbauzonen 3,50  m im Mittel beträgt (2.1 i).

Antrag auf Befreiung:
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wurden schriftlich beantragt.

Begründung:
Es wird angeführt, dass es sich durch den quadratischen Zuschnitt des Baugrundstücks anbietet, das Gebäude in dieser Form zu gestalten um von den Grundstücksgrenzen ausreichend entfernt zu sein.

Stellungnahme Gemeinde:
Die Begründung des Antragstellers/Architekten ist zwar nachvollziehbar, aber nicht ausreichend. Zutreffender ist, dass geplant ist, das Vorhaben ohne Keller zu bauen und daher möglichst viel Wohn-/Nutzraum auf den verbliebenen Ebenen geschaffen werden soll. Die Befreiungen sind aus Sicht der Gemeinde Pettendorf städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2018 08:21 Uhr